Der gefallene Jetsetter Carl Hirschmann hat zugegeben, dass er eine Frau auf einer Toilette eines Clubs sexuell genötigt hatte. Ihm sei aber erst im Nachhinein klar geworden, dass er die Frau zu etwas gezwungen habe, sagte Hirschmann am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht.
Er habe zwar gemerkt, dass sie nicht supermotiviert gewesen sei. „Aber ich merkte nicht, dass sie nicht wollte“, sagte der 32-Jährige.
Hirschmann akzeptiert den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen sexueller Nötigung und ist damit ein verurteilter Sexualstraftäter. Einsicht zeigte er auch in Bezug auf eine Ohrfeige und die von ihm ausgesprochene Drohung, intime Bilder einer Ex-Gespielin ins Internet zu stellen, wenn sie eine Anzeige gegen ihn nicht zurückziehe.
Einen anderen Fall von mutmasslich erzwungenem Oralsex stritt Hirschmann aber auch am Dienstag vehement ab. Er sei damals, auf der Terrasse seines Clubs „Saint Germain“, „massiv alkoholisiert“ gewesen. Er habe diese Frau aber keinesfalls zu etwas gezwungen und auch nicht verprügelt. Die Anklage wirft ihm vor, die junge Frau gewürgt, an den Haaren gerissen und geschlagen zu haben.
Nachdenklicher Hirschmann
Hirschmann wirkte am ersten Prozesstag in sich gekehrt und nachdenklich. Obwohl er von seinem verstorbenen Vater 120 Millionen Franken geerbt hat, verläuft sein Leben nicht wirklich nach Wunsch. Seit einigen Wochen ist er Vater einer Tochter. Die Mutter lebt mit dem Kind allerdings in der Ukraine, während Hirschmann mit einer anderen Frau in London lebt.
Er versucht sich als Vertreiber von Sake, japanischem Reiswein, als Kunstsammler, er will ein Herrenmagazin gründen und sitzt zudem im Stiftungsrat der Hirschmann-Stiftung, die Bildungsprojekte unterstützt. Richtig in Gang kommen seine Geschäfte allerdings nicht. In seiner Situation sei es schwierig, etwas anzureissen. „Niemand wagt es, mit mir Geschäfte zu machen.“
Psychiater bescheinigt Hirschmann ADHS
Zuvor war der Psychiater befragt worden, der ein Gutachten über den Millionärserben erstellte. Er bescheinigt Hirschmann eine Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS genannt. Dazu komme eine so genannte histrionisch-narzisstische Persönlichkeitsstörung. Diese zeigt sich unter anderem in theatralischem, egozentrischem Verhalten und einem übermässigen Bedürfnis nach Lob und Bestätigung.
Hirschmann werde nur eine kleinere Rückfallgefahr entwickeln, wenn er von seiner „promiskuitiven und augenblicksgebundenen Lebensführung“ abrücke, sagte der Gutachter.
Hirschmann war vom Bezirksgericht Zürich in erster Instanz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt worden. 14 Monate sollte er absitzen, die restlichen 19 Monate wurden mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt.