«Carlos» darf geschlossenes Massnahmenzentrum Uitikon verlassen

Der als «Carlos» bekannte junge Straftäter muss auf Geheiss des Bundesgerichts aus der geschlossenen Unterbringung entlassen werden. Laut Gericht wurde das Sondersetting unter dem Druck von Medien und Öffentlichkeit und damit aus sachfremden Gründen abgebrochen.

Das Bundesgericht ordnet die Entlassung von "Carlos" an (Archiv) (Bild: sda)

Der als «Carlos» bekannte junge Straftäter muss auf Geheiss des Bundesgerichts aus der geschlossenen Unterbringung entlassen werden. Laut Gericht wurde das Sondersetting unter dem Druck von Medien und Öffentlichkeit und damit aus sachfremden Gründen abgebrochen.

Der in den Medien als «Carlos» bekannte junge Straftäter wird frei gelassen – das entschied das Bundesgericht. Gemäss Gericht sei das Sondersetting auf Grund von Mediendruck und der Öffentlichkeit entstanden und werde deshalb nun abgebrochen.

Demnach muss «Carlos» unverzüglich, spätestens innert zehn Tagen, aus dem geschlossenen Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) entlassen werden. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des 18-Jährigen gut und hob den Beschluss des Zürcher Obergerichts vom 27. Dezember 2013 auf. Die Vorinstanz wird nun stattdessen beauftragt, eine alternative Unterbringung in die Wege zu leiten.

Eingriff in Freiheitsrechte

Laut Bundesgericht ist nicht grundsätzlich zu beanstanden, dass das Sondersetting zwecks einer Standortbestimmung unterbrochen wurde. Dass ein Abklärungsbedarf zur weiteren Massnahmenplanung bestehe, vermöge indessen die nunmehr seit Monaten geschlossene Unterbringung von «Carlos» weder zu erklären noch zu rechtfertigen.

Er habe sich im Sondersetting verlässlich und stabil verhalten und sowohl persönliche wie auch schulische Fortschritte gezeigt. In deliktischer Hinsicht habe er sich nichts Relevantes zuschulden kommen lassen. Der abrupte Abbruch des Sondersettings stehe damit in keinem Zusammenhang mit seinem eigenen Verhalten.

Dies sei vielmehr Folge der kritischen medialen Berichterstattung und des wachsenden öffentlichen Drucks gewesen. Dass «Carlos» den plötzlichen Massnahmenabbruch als unfair empfinde, sei nachvollziehbar und könne nicht zur Rechtfertigung der geschlossenen Unterbringung herangezogen werden.

Die Einweisung ins MZU beruhe damit im Ergebnis auf sachfremden Gründen, greife in schwerer Weise in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von «Carlos» ein und sei deshalb aufzuheben.

Seit Ende November im MZU

Aufgrund einer Fernsehreportage des Schweizer Fernsehens SRF im August 2013 war das teure Sondersetting für den wiederholt straffällig gewordenen Jugendlichen öffentlich diskutiert und kritisiert worden. Die Kosten der Sonderbehandlung beliefen sich auf monatlich gut 29’000 Franken.

Ende August wurde der in der Fernsehsendung «Carlos» genannte junge Mann ins Gefängnis Limmattal gebracht, Ende November wurde er ins MZU verlegt. Die Einweisung begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen.

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