Caroline von Monaco scheitert mit Klage wegen Fotos gegen Berlin

Eine Klage der Prinzessin Caroline von Monaco gegen Deutschland wegen der Veröffentlichung eines Ferienfotos ist endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag ein Urteil der kleinen Kammer vom September, das die Klage abwies.

Prinzessin Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover (Bild: sda)

Eine Klage der Prinzessin Caroline von Monaco gegen Deutschland wegen der Veröffentlichung eines Ferienfotos ist endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag ein Urteil der kleinen Kammer vom September, das die Klage abwies.

Damit wird das Urteil nicht, wie von der Prinzessin beantragt, von der Grossen Kammer des Strassburger Gerichts überprüft. Die Entscheidung ist nun rechtsgültig.

Die Beschwerde richtete sich gegen ein Foto, das Caroline und ihren Mann Ernst August von Hannover in den Ferien zeigt und im März 2002 von der Zeitschrift «7 Tage» veröffentlicht wurde.

Caroline von Monaco war anschliessend in Deutschland vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um ein Verbot für die weitere Veröffentlichung des Fotos zu erwirken. In ihrer Beschwerde warf sie der deutschen Justiz abermals vor, ihr Privatleben nicht geschützt zu haben.

Der Strassburger Gerichtshof hatte diese Beschwerde im September zurückgewiesen. Die deutschen Gerichte hätten ausreichend zwischen der Pressefreiheit und dem Recht auf den Schutz der Privatsphäre abgewogen. Das umstrittene Foto habe einen Bericht über den Trend bei Prominenten illustriert, ihre Ferienvillen zu vermieten.

In dem fraglichen Artikel ging es um die Vermietung der Villa des Prinzen Ernst August von Hannover in Kenia. Darin hiess es, auch die «Reichen und Schönen» seien sparsam und vermieteten ihre Feriendomizile.

«Personen der Zeitgeschichte»

Ein solcher Bericht könne durchaus zu einer «Debatte von öffentlichem Interesse» beitragen, stellte der Strassburger Gerichtshof fest. Der Bericht habe zudem keine Informationen über das Privatleben der Klägerin und ihres Mannes enthalten.

Ausserdem seien Caroline von Monaco «Personen der Zeitgeschichte» und könnten somit nicht den gleichen Schutz ihres Privatlebens für sich beanspruchen wie Nicht-Prominente.

Mit einer ähnlichen Begründung hatte der Gerichtshof für Menschenrechte bereits im Februar 2012 eine Beschwerde der Prinzessin gegen Deutschland wegen der Veröffentlichung von Ferienfotos in der Regenbogenpresse abgewiesen.

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