Der FC Sion bleibt aus der Europa League ausgeschlossen. Der Sportgerichtshof CAS bestätigte am Donnerstag das Urteil der Rekurskommission der Uefa von Mitte September. Unterdessen wollen drei Super-League-Clubs ein SFL-Urteil überprüft sehen.
Der FC Sion und deren Präsident Christian Constantin haben auf ihrem juristischen Feldzug eine weitere Niederlage kassiert. Das CAS in Lausanne verweigert dem Schweizer Cupsieger die Aufnahme in die Europa League und hob gleichzeitig die provisorische Verfügung des Kantonsgerichts Waadt auf. Dieses hatte Anfang Oktober von der Uefa verlangt, dass Sion an der Europa League teilnehmen kann, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Die Gerichtskosten muss der FC Sion zu zwei Dritteln übernehmen, ein Drittel geht zulasten der Uefa. Die Walliser müssen zudem 40’000 Franken Entschädigung an den europäischen Dachverband überweisen. Gegen das Urteil des dreiköpfigen Richtergremiums kann innerhalb von 30 Tagen vor dem Bundesgericht Rekurs eingelegt werden.
Urteilsbegründung fehlt noch immer
Damit ist – so gut kennt man in der Schweiz Sion-Präsident Christian Constantin – unbedingt zu rechnen. Derweil wird die (sport-)juristische Auseinandersetzung von einer anderen Seite um eine weitere Episode ergänzt. In Absprache haben der FC Basel, Lausanne-Sport und der FC Luzern bei der Rekurskommission der Swiss Football League (SFL) vorsorglich ihren Einwand gegen den Entscheid der Disziplinarkommission (DK) vom Dienstag, 8. Dezember, deponiert. Das bestätigte Bernhard Heusler, Vizepräsident des FC Basel, gegenüber der TagesWoche.
Die DK hatte sämtliche Proteste und Einsprachen gegen die Wertung der Partien des FC Sion abgewiesen, in denen die sechs Spieler zum Einsatz kamen, um die es im nicht enden wollenden Streit um Transferperioden und Qualifikation der Profis zwischen Fifa, Uefa, SFL, SFV und dem FC Sion geht. Noch immer – und das ist befremdend genug – liegt keine Begründung der DK vor, weshalb Bernhard Heusler davon ausgeht, dass eine Einspruchsfrist auch erst mit dem Tag des Erhalts beginnt. Den Clubs, deren Proteste und Einsprachen abgelehnt wurde (ein Protest der Grasshoppers wurde als unzulässig abgelehnt), können den Entscheid vor dem CAS anfechten.