Länger arbeitsunfähige Mitarbeiter der Solothurner Verwaltung sollen definitiv mit Hilfe von Case Management möglichst rasch wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden. Der Solothurner Kantonsrat diskutierte am Dienstag über eine entsprechende Änderungen des Staatspersonalgesetzes.
Der Kantonsrat trat oppositionslos auf die Gesetzesänderungen ein. Die Detailberatung und die Schlussabstimmung finden am Mittwoch statt. Trotz Bedenken der linken Ratsseite hinsichtlich des Datenschutzes zeichnet sich ein klares Ja ab.
Damit würde der heutige Versuchsbetrieb der Case Management-Lösung auf gesetzliche Grundlagen gestellt. Der Kanton Solothurn beauftragte eine Versicherung mit dem Case Management. Das kantonale Personalamt vermittelt zwischen dem erkrankten oder verunfallten Kantonsmitarbeiter und der Versicherung.
Bei der Case Management-Lösung würden Erkrankungen und Probleme bei Staatsangestellten frühzeitig erkannt, sagte Ernst Zingg (FDP) für die vorberatende Finanzkommission. Diese Fälle würden individuell beurteilt und behandelt. Die damit betraute Versicherung müsse aber Zugriff auf die notwendigen medizinischen Daten haben.
Bei diesem Punkt meldeten die Grüne Bedenken an. Problematisch sei, dass die medizinischen Daten von Case Management-Fällen bei der Versicherung durch verschiedene Hände gehen, sagte deren Sprecher Felix Wettstein. Noch weiter ging Susanne Schaffner (SP).
Die Zusammenarbeit mit der Versicherungen im Rahmen des bisherigen Versuchsbetriebes sei nicht so rosig verlaufen, wie in der Vorlage dargestellt werde, sagte sie. Komplexe Fälle würden von Personalamt gleich selber gehandelt. Es sei erstaunlich, dass die Personalverbände nicht für eine unabhängigere Lösung gekämpft hätten.
Beat Käch (FDP), der Präsident der Personalverbände, relativierte den SP-Vorwurf. Die Personalverbände hätten sich intensiv mit der vorgeschlagenen Lösung auseinandergesetzt. Die mit dem Case Management betraute Versicherung habe bisher nicht schlecht gearbeitet.
Auch Regierungsrat Roland Heim (CVP) lobte die derzeitige Situation. Die getroffene Lösung sei gut. Die Begleitung der Case Management-Fälle durch das Personalamt sei gewährleistet.
Verbunden ist die definitive Einführung von Case Management mit dem von der Regierung beschlossenen Wechsel der Krankentaggeldversicherung von der Fondslösung zur reinen Versicherungslösung. Damit erhalten auch befristet vom Kanton angestellte Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Krankentaggeld.