Der Unternehmenschef von PwC Schweiz verteidigt das Gutachten seiner Firma in der Affäre Hildebrand. „Wir haben geprüft, was man uns gezeigt hat“, sagte Markus Neuhaus in einem Interview mit der „Aargauer Zeitung“ und der „Südostschweiz“ vom Donnerstag.
„Der Bankrat wollte rasch vorgehen“, sagte Neuhaus. „Wir haben am Freitag, 16. Dezember, um 15 Uhr den Auftrag erhalten, um 17 Uhr haben wir mit der Arbeit begonnen.“ Eine Woche später sei der Bericht fertig gewesen. „Dass im Januar zusätzliche Informationen aufgetaucht sind, war für alle überraschend – und unangenehmen.“
Als Philipp Hildebrand Anfang Januar seinen sofortigen Rücktritt als Präsident der Nationalbank bekannt gegeben hatte, machte er auch ein E-Mail von seinem Kundenberater bei der Bank Sarasin publik. Darin schrieb der Berater an Hildebrand, er erinnere sich, dass Hildebrand dem Dollarkauf seiner Frau zugestimmt habe.
„Wir haben keinen Persilschein ausgestellt“, erklärte Neuhaus in dem Interview. Denn: „Wir hielten fest, dass die Transaktion regelkonform, aber heikel war.“ Dass der Bankrat aufgrund es PwC-Gutachtens von „haltlosen Gerüchten“ schrieb, sagte Neuhaus: „Es ist nicht unsere Aufgabe zu kommunizieren.“
„Schlicht und einfach dumm“
Dass die PwC in einem Interessenskonflikt gewesen sei, weil die Nationalbank eine wichtige Kundin des Unternehmens ist, stellte Neuhaus in Abrede. „Wir sind die unabhängigste Stelle, die es gegenüber der Nationalbank überhaupt gibt.“ Als Revisionsstelle habe die PwC eine gesetzliche Unabhängigkeitspflicht.
„Wenn jemand behauptet, wir hätten ein Gefälligkeitsgutachten ausgestellt, ist das schlicht und einfach dumm“, sagte Neuhaus. Die Kunden würden von einer Revisionsstelle kritische Gutachten erwarten. „Sie fragen uns, weil sie eine objektive Aussensicht wollen, alles andere nützt ihnen nichts.“
Von den weiteren Untersuchungen, die nun die Konkurrentin KPMG, durchgeführt, erwarte Neuhaus „keine Überraschungen“. „Wir haben jährlich die Transaktionen der Mitglieder des erweiterten Direktoriums geprüft, ihre Konto- und Steuererklärungsauszüge sorgfältig angeschaut.“