Markus Mohler glaubt nicht, dass die Vorschläge zum neuen «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» Bestand haben. Der ehemalige Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt sagt voraus, dass die Ideen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) vor Bundesgericht scheitern werden.
Es war einer der anspruchsvollsten Beiträge am Fansymposium des FC Basel vom Donnerstag. Aber die Ausführungen von Markus H.F. Mohler gehörten auch zu den aufschlussreichsten. Der 70-jährige Jurist, ehemaliger Staatsanwalt und Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, ging kritisch mit den Vorschlägen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) für ein neues Konkordat ins Gericht. Bei dem Strauss von Massnahmen, mit dem gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen vorgegangen werden soll, konzentrierte sich Mohler vor allem auf die Verhältnismässigkeit und auf das Gewaltmonopol des Staates.
Kontrollen im Intimbereich von Matchbesuchern durch private Sicherheitskräfte etwa – zumal ohne Anfangsverdacht – kommen für Mohler überhaupt nicht in Frage. Er sieht die dadurch die Grundrechte und die Würde des Menschen beeinträchtigt. Zur Bewilligungspflicht von Fussball- und Eishockeyspielen (die in Basel-Stadt schon seit 1996 gesetzlich verankert ist und sich nach Mohlers Ansicht bewährt hat) gehört nach den KKJPD-Vorstellungen auch, dass die Behörden künftig über An- und Abreise von Gästefans bestimmen können. Auch das hält Mohler für einen Eingriff in die persönliche Freiheit; Regeln zum Verkauf von Tickets tangierten zudem die Wirtschaftsfreiheit.
Eine «gewisse Beliebigkeit» in der Rechtssprechung
Mohler, bis 2011 Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an den Universitäten Basel und St. Gallen, monierte eine «gewisse Beliebigkeit» der Behörden im Umgang mit dem staatlichen Gewaltmonopol. Und er beantwortete eindeutig die Frage, ob die Polizei nur ausserhalb der Stadien für die Sicherheit zuständig ist: «Der Staat hat diese Aufgabe auch innerhalb der Stadien wahrzunehmen.»
Ausserdem hält Mohler ein neues Konkordat gar nicht für nötig. Seiner Ansicht nach genügen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten. Im Ergebnis zerriss er die Vorschläge der KKJPD mehr oder weniger in der Luft. Mohlers Fazit: Wird das Paket in den kantonalen Parlamenten verabschiedet und dagegen eine Beschwerde eingereicht, dann prophezeit der Basler Jurist: «Das Bundesgericht würde das nie durchgehen lassen.»
Sprengstoff oder «Gegenstand für Vergnügungszwecke»
Nicht klar geregelt sieht Mohler im Sprengstoffgesetz, ob zum Beispiel bengalische Fackeln als Sprengstoff gelten oder unter die Kategorie Feuerwerk fallen, dass, wie es im Gesetzt heisst, «zum Vergnügungszweck» entzündet wird.
Vorausgesetzt, dass diese Fackeln nicht – wie jüngst leider geschehen – als Waffe missbraucht werden, hat man mehrheitlich den Eindruck, dass die Fans diese aus Spass an der Freude in Schweizer Stadien mitbringen. An den Eingängen kam es in den letzten Jahres jedoch bei den Kontrollen fast ausschliesslich aus diesem Grund zu Ausschreitungen, Festnahmen und Gerichtsurteilen.
Markus Mohlers Referat und die Stellungnahmen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Land zu den Vorschlägen der KKJPD finden Sie auf der Rückseite dieses Artikels.