China verschärft die Kontrolle ausländischer Organisationen, um politisch unerwünschte Aktivitäten zu verhindern. Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses billigte am Donnerstag in Peking einen lange umstrittenen Gesetzentwurf.
Die insgesamt rund 7000 regierungsunabhängigen Organisationen aus dem Ausland in China werden damit der Aufsicht durch die chinesischen Polizeibehörden unterstellt. Diese wiederum erhalten weitreichende Befugnisse. Die NGOs müssen ihre Finanzen sowie alle Tätigkeiten und Kooperationen mit chinesischen Gruppen offenlegen.
Aktivitäten, «die die Staatsgewalt untergraben und die Nation spalten», sind verboten. Westliche Diplomaten warnten, die Definitionen zur Staatssicherheit seien so weit gefasst, dass sie die Tür für willkürliche Entscheidungen öffneten.
Das Gesetz ziele auf ausländische Gruppen, «die von Chinas Führung als schädlich betrachtet werden», meinte ein europäischer Botschafter. Er sah dahinter die Angst der kommunistischen Führung vor «Farbenrevolutionen» wie in anderen Ländern. Umstritten ist im Gesetz auch die unklare Definition von NGOs.