Christoph Blocher beruft sich auf parlamentarische Immunität

Der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Blocher beruft sich angesichts des gegen ihn eröffneten Strafverfahrens auf die parlamentarische Immunität. Damit liegt der Ball bei den Parlamentskommissionen. Bis sie entscheiden, ruht das Verfahren.

Christoph Blocher will von der parlamentarischen Immunität profitieren (Archiv) (Bild: sda)

Der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Blocher beruft sich angesichts des gegen ihn eröffneten Strafverfahrens auf die parlamentarische Immunität. Damit liegt der Ball bei den Parlamentskommissionen. Bis sie entscheiden, ruht das Verfahren.

Blocher nahm am Mittwoch erstmals zum Verfahren Stellung. Er vermutet hinter dem Strafverfahren gegen ihn ein politisches Komplott. „Die Politik spielt eine wichtige Rolle in dieser Sache“, sagte er im Internet-TV „Teleblocher“.

„Hier läuft politisch etwas, wegen solcher Vorwürfe macht man doch sonst keine Hausdurchsuchung.“ Die Beschuldigungen gegen ihn bezeichnete er als „an den Haaren herbeigezogen“. Er wiederholte mehrfach, dass er keine Dokumente von Banken und Konti besitze.

Akten versiegelt

Blocher pochte auf seine Immunität als Parlamentsmitglied: „In diesem Fall ist die Immunität sehr wichtig.“ Ein Bürger müsse einen Nationalrat informieren dürfen. Wenn dieser dann handle, dürfe er dafür nicht bestraft werden. Er habe als Nationalrat gehandelt und werde nicht freiwillig auf die Immunität verzichten.

Bei den Durchsuchungen seines Büros und seines Hauses habe die Staatsanwaltschaft zwar Unterlagen zum Fall Hildebrand, die Albisgüetli-Rede sowie Computer und Handys mitgenommen, sagte Blocher. Diese Akten seien versiegelt und dürften vor dem Entscheid zu seiner Immunität nicht benutzt werden.

Blocher habe in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass er sich auf seine Immunität berufe, sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Staatsanwaltschaft: Kein unmittelbarer Zusammenhang mit Amt

Die Staatsanwaltschaft geht laut Bouvard davon aus, dass Blochers Vorgehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Nationalrat steht. Eine Einwilligung der Immunitätskommission sei daher für die Eröffnung des Verfahrens nicht nötig gewesen.

Ob in Blochers Fall die Immunität zum Tragen kommt und ob diese aufgehoben wird, entscheiden nun die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat. Sollten sie befinden, dass Blocher sich auf seine Immunität berufen kann und die Immunität nicht aufgehoben werden darf, müsste das Verfahren eingestellt werden.

Im vorliegenden Fall geht es um relative Immunität. Sie kommt zum Tragen, wenn eine strafbare Handlung in unmittelbarem Zusammenhang steht mit der Tätigkeit als Parlamentsmitglied. Das Verfahren gegen den SVP-Chefstrategen und alt Bundesrat wurde am Montag wegen Verdachts auf „Widerhandlung gegen das Bankengesetz“ eröffnet.

Nächster Artikel