Wenn Christoph Mörgeli nicht wieder als Medizinhistoriker an der Universität Zürich arbeiten darf, fordert er von der Universität 156’000 Franken. Sein Hauptziel ist jedoch, die Kündigung rückgängig zu machen.
Mörgelis Anwalt Manfred Küng bestätigte eine Meldung der Zeitung „Sonntag“. Im Rekurs an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen begründet Küng die finanzielle Forderung damit, dass die berufliche Karriere von Mörgeli durch die Kündigung zerstört und seine wissenschaftliche wie auch politische Karriere beschädigt werde.
Daher sei eine Abfindung auf das Maximum von 14 Monatslöhnen festzusetzen, gemäss den Entschädigungen für eine missbräuchliche Kündigung nach Obligationenrecht. Dies entspricht 109’200 Franken. Ausserdem fordert Küng für seinen Mandanten eine Entschädigung in Höhe von sechs Monatslöhnen oder 46’800 Franken.
Küng hat auch Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Mörgeli war im September von der Universität Zürich entlassen worden. Als Gründe führt die Universität ungenügende Leistungen und illoyales Verhalten an. Mörgeli sieht sich jedoch als Opfer eines politischen Komplotts.