Der Churer Bischof Vitus Huonder hat mit einer Beschwerde gegen einen Bericht der «Rundschau» bei der SRG-Ombudsstelle teilweise recht bekommen. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, die «Rundschau» habe über den Bischof «unwahre Tatsachen zumindest suggeriert».
Das Nachrichtenmagazin «Rundschau» des Schweizer Fernsehens hatte Ende März unter dem Titel «Spaltpilz Vitus» über den Umgang des Bischofs mit der Pfarrei-Initiative berichtet. Das Bistum Chur beanstandete die Sendung bei der Ombudsstelle und bekam in wichtigen Punkten recht, wie aus dem am Dienstag publizierten Schlussbericht hervorgeht.
Ombudsmann Achille Casanova kommt zum Schluss, die «Rundschau» habe Huonders Ablehnung der Initiative zu Unrecht als einen nur von ihm geführten einsamen Kampf dargestellt. Die Redaktion habe es unterlassen darauf hinzuweisen, dass die ganze Schweizer Bischofskonferenz die Initiative ablehne. Der Bischofskonferenz gehören alle Bischöfe und Weihbischöfe des Landes an.
Weiter habe die «Rundschau» berichtet, Bischof Huonder sei in den Vatikan zitiert worden, da sein Umgang mit der Pfarrei-Initiative «dort zu reden gebe». Das sei eine «klare Falschmeldung». Der Rundschau sei bekannt gewesen, dass alle von der Initiative betroffenen Bischöfe – die der Bistümer Chur, St. Gallen und Basel – von der Glaubenskongregation nach Rom berufen wurden.
Meinungsbildung nicht möglich
Mit ihrer Darstellung habe die «Rundschau» das Sachgerechtigkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt, hielt Ombudsmann Casanova fest. Die Zuschauer hätten sich durch den Beitrag nur in ungenügendem Mass eine eigene Meinung bilden können.
Nur am Rande eingetreten ist der Ombudsmann auf die Kritik des Bistums an der Berichterstattung im gleichen Beitrag über die Haltung Huonders zum fundamental-katholischen Internetfernsehen Gloria TV. Die «Rundschau» habe sich hier zwar eine «redaktionelle Unvollkommenheit» geleistet, diese sei aber für den Gesamteindruck der Ausstrahlung nur wenig relevant.
Die Thematisierung der Haltung des Bischofs zur Pfarrei-Initiative und zu Gloria TV durch die Rundschau, findet die Ombudsstelle aber «grundsätzlich zulässig». Die Fokussierung auf Vitus Huonder sei «journalistisch verständlich», da dieser immer wieder in der öffentlichen Kritik stehe.
Bistum Chur zieht Beschwerde weiter
Das Bistum Chur sieht sich durch den Bericht der Ombudsstelle bestätigt, wie es mitteilte und geht nun einen Schritt weiter. Bischof Huonder wird Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) einreichen.
Man nehme die Kritik des Ombudsmannes ernst, teilte Tristan Brenn, Nachrichtenchef von Schweizer Radio und Fernsehen, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Die Redaktion stelle allerdings fest, dass die Grundaussage des «Rundschau»-Berichtes nicht in Frage gestellt werde.