Der konservative Churer Bischof Vitus Huonder hat dem Papst den Rücktritt angeboten. Dieser Schritt wurde erwartet, da der Diözesanbischof am (heutigen) Freitag seinen 75. Geburtstag feiert.
Gemäss kirchlichem Recht sei ein Diözesanbischof, der das 75. Lebensjahr vollendet habe, gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, teilte das Bistum Chur am Freitag mit. Der Papst werde über das Demissionsangebot nach Abwägung aller Umstände entscheiden.
Solange das katholische Oberhaupt in Rom, Papst Franziskus, nicht über den angebotenen Rücktritt entschieden hat, will sich das Bistum Chur nicht äussern «oder Spekulationen kommentieren», wie die Churer Diözese weiter mitteilte.
Huonders Vorgänger im Amt, Amédée Grab, hatte zwei Jahre warten müssen, ehe der damalige Papst Benedikt XVI. die Demission annahm. Grab war achteinhalb Jahre Churer Bischof.
Zehn Jahre auf dem Bischofsstuhl
Der Bündner Oberländer Vitus Huonder ist seit knapp zehn Jahren Churer Diözesanbischof. Er wurde im Juli 2007 vom Churer Domkapitel aus einem Dreiervorschlag Roms gewählt und im September des gleichen Jahres im Kloster Einsiedeln zum Bischof geweiht.
Huonder hatte unter dem früheren Churer Bischof Wolfgang Haas, dem heutigen Erzbischof von Vaduz, Karriere am bischöflichen Hof in Chur gemacht. In seiner zehnjährigen Amtszeit als Bischof war es Huonder nicht gelungen, die Katholikinnen und Katholiken im Bistum auf eine Linie zu bringen.
Im Gegenteil: Mit seinen Ansichten vor allem über Familie und Sexualität holte er sich zwar Applaus von konservativen Glaubensbrüdern und -schwestern. Auf der anderen Seite erntete er scharfe Kritik von liberalen Katholiken und in einem Fall nach einem Vortrag im Juli 2015 im deutschen Fulda drei Strafanzeigen, die allerdings folgenlos blieben.
Wahlverfahren – nicht unumstritten
Der Zeitpunkt des Rücktrittangebots an den Papst bildet gleichzeitig der Auftakt zu vermehrten Spekulationen über die Nachfolge von Huonder. Bereits wurden verschiedene Namen genannt.
Kirchenrechtlich basiert die Nachfolgeregelung auf dem päpstlichen Dekret «Etsi salva» aus dem Jahre 1948. Im Bistum Chur kann das 24-köpfige Domkapitel den neuen Bischof aus einem Dreiervorschlag Roms wählen.
Der päpstliche Nuntius in der Schweiz, Thomas Gullickson, hatte unlängst deutlich gemacht, dass diese Regelung auch nach dem Rücktritt Huonders zur Anwendung kommt. Er reagierte damit abschlägig auf Forderungen nach der Einsetzung eines Administrators, der das aufgewühlte Bistum hätte beruhigen sollen.
Das Wahlverfahren war bei der Wahl von Vitus Huonder kritisiert worden. Das Domkapitel könne keine richtige Wahl treffen, da es keinen Einfluss auf die Zusammenstellung der Dreierliste habe, hiess es.
Bei der Bischofswahl 2007 soll der Nuntius dem Wahlgremium eine Dreierliste unterbreitet haben, auf der neben dem Namen Huonders jene von zwei Personen standen, die mit dem Bistum nichts zu tun hatten. Die beiden anderen Kandidaten seien nicht wählbar gewesen, wurde damals kritisiert.