Der Churer Bischof Vitus Huonder will gegen das katholische Kirchenparlament Graubündens, das Corpus Catholicum, vorgehen. Er lässt durch seinen Generalvikar abklären, vor welcher Instanz gegen einen Beschluss des Parlaments geklagt werden kann.
Im konkreten Fall geht es darum, dass Generalvikar Martin Grichting am Mittwoch im Kirchenparlament mit dem Antrag scheiterte, der Bündner Beratungsstelle „adebar“ den Jahresbeitrag von 15’000 Franken wegzunehmen. Im Sinne eines Entgegenkommens beschloss das Parlament, dass „adebar“ den Beitrag der Landeskirche nicht für Beratungen über Abtreibungsmethoden einsetzen darf.
Das genügt dem bischöflichen Hof nicht, wie er am Freitag mitteilte: Da die Kirche gegen ihren Willen weiter mit einer Organisation in Verbindung gebracht werde, die der katholischen Lehre zuwiderhandle, beauftrage der Bischof seinen Generalvikar mit einer abschliessenden rechtlichen Klärung.
Streit um Schwangerschaftsberatung
Der Churer Oberhirte wirft der überkonfessionellen, von der Bündner Frauenzentrale, beiden Landeskirchen und dem Kanton 1974 gegründeten Beratungsstelle vor, „in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre“ zu handeln. Unter anderem dadurch, dass die Beratungsstelle Abtreibungen begleite.
„Das stimmt absolut nicht, dass wir Abtreibungen begleiten“, sagte „adebar“-Leiterin Susanna Siegrist Moser auf Anfrage. Und bei Schwangerschaftskonflikten werde die Beratung generell in keine bestimmte Richtung gelenkt.
Die rechtliche Klärung der Angelegenheit bedeutet, dass das Churer Bistum gegen den Beschluss des Kirchenparlaments klagen will. Laut Bistumssprecher Giuseppe Gracia kommen für eine Klage die Bündner Kantonsregierung oder das Verwaltungsgericht Graubünden in Frage. Ob der Bischof selber als Kläger auftreten werde, sei ebenfalls Gegenstand der eingeleiteten Klärung.
Bistumsleitung und Landeskirche im Streit
Der Konflikt zwischen der Bistumsleitung und der katholischen Landeskirche hat unter anderem dazu geführt, dass Claudia Kleis-Kümin, die Präsidentin der Verwaltungskommission, Mitte Oktober ihr Amt per sofort zur Verfügung stellte.
Die Präsidentin der Exekutive der katholischen Landeskirche begründete ihren vorzeitigen Rücktritt damit, dass eine Zusammenarbeit mit dem bischöflichen Ordinariat nicht mehr möglich gewesen sei.