Nach einem fünfjährigen Rechtsstreit hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom dem Zentralschweizer Energieversorger CKW Recht gegeben: Die Netztarife für das Jahr 2008/2009 waren korrekt. Gegen die Tarife hatte ein Industriebetrieb Beschwerde eingelegt.
Die Elcom hatte im Juli 2014 eine entsprechende Verfügung erlassen. Diese wurde nun rechtskräftig, wie die Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) am Mittwoch mitteilte. Damit bestätigt die Behörde, dass CKW-Kunden im Geschäftsjahr 2008/09 korrekte Tarife für die Nutzung des Stromnetzes bezahlt haben.
Die CKW hatte für das Geschäftsjahr 2008/2009 für ihr Netz Betriebs- und Kapitalkosten von 197 Mio. Franken deklariert. Ein Emmer CKW-Grosskunde hatte gegen die Netztarife Beschwerde eingelegt.
Die Elcom bemängelte in einer Teilverfügung vom 7. Juli 2011 die anrechenbaren Kapitalkosten zur Berechnung der Netztarife. Die Aufsichtsbehörde verlangte eine Reduktion um rund sechs Prozent.
Die CKW hielt an ihrer Berechnung fest und reichte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses gab der CKW teilweise Recht und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Elcom zurück.
Die CKW hatte angesichts des Rechtsstreits eine happige Rückstellung in der Höhe von 46 Millionen Franken getätigt. Diese wurde nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht im ersten Halbjahr 2013 wieder aufgelöst.