Wegen der Enthüllung ihrer heimlichen Liebesaffäre mit Frankreichs Staatschef François Hollande sind der Schauspielerin Julie Gayet 15’000 Euro Schadensersatz zugesprochen worden. Gayet hatte das Magazin „Closer“ wegen Verletzung ihrer Privatsphäre verklagt.
Ein Gericht in Nanterre bei Paris verdonnerte „Closer“, das die Affäre im Januar bekanntgemacht hatte, am Donnerstag zu dieser Zahlung. „Closer“ muss zudem die Verurteilung auf seiner Titelseite abdrucken. Gayet hatte 50’000 Euro Schadensersatz verlangt.
Die im Januar von „Closer“ enthüllte Liebesaffäre von Hollande und Gayet hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollande, der den Bericht nie dementierte, trennte sich wenig später von seiner langjährigen Partnerin Valérie Trierweiler. Unbekannt ist, in welchem Verhältnis der Staatschef und die Schauspielerin inzwischen stehen.
Der Anwalt der 41-jährigen Gayet hatte „Closer“ bei der Verhandlung Anfang März „eine regelrechte Treibjagd“ auf seine Mandantin und „Voyeurismus“ vorgeworfen. Das Magazin sprach von einem „allgemeinen Interesse“ an der Enthüllung. So habe der Artikel Fragen zur Sicherheit des Staatschefs aufgeworfen.
In „Closer“ abgedruckte Fotos zeigten, wie Hollande mit einem Motorroller zu einer Wohnung nahe des Elysée-Palastes zu seinen Treffen mit Gayet gefahren wurde.