Condamin-Gerbier zu bedingter Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt

Der ehemalige Bankangestellte Pierre Condamin-Gerbier ist am Freitag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er muss seinem früheren Arbeitgbeber, der Genfer Bank Reyl 241’000 Franken Schadenersatz zahlen.

Das Bundestrafgericht in Bellinzona (Bild: sda)

Der ehemalige Bankangestellte Pierre Condamin-Gerbier ist am Freitag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er muss seinem früheren Arbeitgbeber, der Genfer Bank Reyl 241’000 Franken Schadenersatz zahlen.

Das Gericht befand Condamin-Gerbier des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen schuldig. Condamin-Gerbier muss zudem die Kosten für seinen Pflichtverteidiger in der Höhe von 63’000 Franken sowie die Prozesskosten im Betrag von 29’000 Franken übernehmen, sobald er dazu finanziell in der Lage ist.

Vor Gericht gestand Pierre Condamin-Gerbier seine Schuld in allen Anklagepunkten ein. Er entschuldigte sich zudem bei seinem alten Arbeitgeber für seinen Fehler und den entstandenen Schaden.

Der Prozess verlief in einem abgekürzten Verfahren. Bundesanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung auf das Strafmass geeinigt.

In Misskredit gebracht

Das Gericht bestätigte dieses nun mit seinem Urteil vom Freitagnachmittag. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 44-jährige Franzose zwischen Februar und Juli 2013 wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben und Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert hatte. Er habe seine Arbeitgeberin, die Genfer Bank Reyl, durch Falschaussagen in Frankreich in Misskredit gebracht.

Der Anwalt der Bank Reyl begrüsste den Schuldspruch in einer ersten Stellungnahme. Die Anschuldigungen, welcher die Bank durch Aussagen von Condamin-Gerbier ausgesetzt gewesen sei, hätten sich alle als haltlos erwiesen. Die einzige Motivation des Verurteilten sei gewesen, seinem früheren Arbeitgeber zu schaden und sich in den Medien zu profilieren.

Im Gefolge der Affäre Cahuzac

Dem Franzosen war laut Strafbefehl vorgeworfen worden, zwischen Februar und Juli 2013 im Fahrwasser der Affäre Cahuzac wiederholt und aus eigenem Antrieb Kontakt zu verschiedenen französischen Medien gesucht zu haben, um sie über «interne und vertrauliche Vorgänge der Bank Reyl» zu informieren.

Im Juni 2013 hatte Condamin-Gerbier vor einer Kommission des französischen Senats behauptet, er sei im Besitz einer Liste mit französischen Steuerbetrügern. Diese enthalte auch die Namen von 15 französischen Ministern und Ex-Ministern, die mit der Bank Reyl in Kontakt stünden. Die Existenz dieser Liste ist gemäss Strafbefehl der Bundesanwaltschaft jedoch erfunden gewesen.

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