Mit dem Tod zweier Delfine Ende 2011 im Freizeitpark Connyland in Lipperswil TG muss sich voraussichtlich das Bezirksgericht Kreuzlingen befassen. Der Tierarzt, gegen den die Staatsanwaltschaft eine Busse von 4000 Franken aussprach, hat dagegen Einsprache erhoben.
Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger bestätigte am Mittwoch einen Bericht des «St. Galler Tagblatts». Dass der Tierarzt, der als Experte für Meeressäuger das Connyland beriet und unterstützte, die Busse anficht, kommt nicht überraschend. Die Connyland-Führung hat die Strafuntersuchung nämlich wiederholt angezweifelt.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den ausländischen Tierarzt Anfang Juli wegen fahrlässiger Tierquälerei. Die beiden Delfine Shadow und Chelmers seien als Folge zu hoher Antibiotika-Dosierung gestorben. Andere Todesursachen wie Partylärm oder eine vorsätzliche Vergiftung der Delfine schloss die Staatsanwaltschaft aus. Das Strafverfahren gegen einen lokalen Tierarzt stellte die Staatsanwaltschaft ein.
Connyland-Führung sieht es anders
Die Verantwortlichen des Lipperswiler Freizeitparks sehen dies anders: Geschäftsführer Erich Brandenberger zweifelte an einer Medienkonferenz die Untersuchung der Staatsanwaltschaft an. Die beiden Delfine seien vergiftet worden. Im Urin der toten Tiere seien Spuren der Substanz Buprenorphin gefunden worden.
Diese Substanz führt laut Brandenberger bei Delfinen zu Atemlähmung. Der Connyland-Geschäftsführer hofft jetzt, dass seine Hypothese vom Bezirksgericht geprüft wird.
Delfinarium schliesst Ende 2013
Das Connyland schliesst Ende 2013 sein Delfinarium und sucht für die drei verbleibenden Delfine neue Plätze. Eine natürliche Nachzucht ist mit drei Tieren nicht möglich, und der Import von Delfinen wurde vom National- und Ständerat Mitte 2012 verboten. Die «Lex Connyland» bedeutet das Aus für das einzige Delfinarium der Schweiz.
Als die Delfine Chelmers und Shadow im Connyland kurz nacheinander starben, kam es zu Protestaktionen von Tierschutzorganisationen. Die Connyland-Führung verdächtigte Tierschützer, die Delfine vergiftet zu haben. Die Tierschützer zeigten den Geschäftsführer des Freizeitparks wegen übler Nachrede an.