Cousin von Assad erhält von der Schweiz drei Millionen Euro zurück

Die Schweiz gibt trotz Sanktionen gegen Syrien drei Millionen Euro (3,6 Mio. Franken) an einen Cousin von Machthaber Baschar al-Assad frei. Hafiz Makhluf war mit seinem Rekurs beim Bundesstrafgericht in Bellinzona erfolgreich.

Die Schweiz gibt trotz Sanktionen gegen Syrien drei Millionen Euro (3,6 Mio. Franken) an einen Cousin von Machthaber Baschar al-Assad frei. Hafiz Makhluf war mit seinem Rekurs beim Bundesstrafgericht in Bellinzona erfolgreich.

Das Gericht urteilte am 11. Januar, dass die Blockierung von vier Konten von Makhluf auf einer Schweizer Bank aufzuheben sei. Dies geht aus dem vorliegenden Urteil hervor, über welches 20 Minuten Online am Donnerstag berichtet hatte. Die Bundesanwaltschaft (BA) verzichtet auf einen Gang nach Lausanne.

Obwohl Hafiz Makhluf im Urteil nicht mit Namen genannt wird, ist er aufgrund der beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einsehbaren Sanktionsliste klar identifizierbar. Der 40-jährige Hafiz Makhluf ist Oberst und Leiter einer Geheimdienststelle in Damaskus und Cousin von Assad.

Das SECO hatte am 14. September die Aufhebung der Kontensperre verfügt. Dieser Entscheid war aber gleich von der Bundesanwaltschaft mit einem erneuten Geldwäschereiverfahren gegen Makhluf gekontert worden. Die Gelder blieben in der Folge weiterhin gesperrt.

Nun gab des Bundesstrafgericht dem Syrer recht. Der Vorwurf der Geldwäscherei sei nicht hinreichend bewiesen. Makhluf hatte argumentiert, er hätte das Geld für Verpflichtungen aus einem Immobilienhandel vom April 2011 in Syrien verwenden sollen. Die Schweizer Sanktionen gegen Syrien traten einen Monat später in Kraft.

Kein Kommentar beim SECO

Mit dem Entscheid von Bellinzona wurde das SECO nun wieder beauftragt, die Freigabe des Geldes zu verfügen. Einzelheiten zur Freigabe wollte das SECO am Freitag auf Anfrage nicht bekanntgeben.

In den Sanktionsverordnungen bezüglich Finanzsanktionen gebe es gewisse Ausnahmeregelungen, sagte SECO-Sprecherin Mari Avet lediglich. Insgesamt seien in der Schweiz noch syrische Guthaben in der Höhe von rund 50 Millionen Franken gesperrt.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Geldwäschereiverfahren gegen Makhluf am 31. Januar eingestellt, wie BA-Sprecherin Jeannette Balmer am Freitag auf Anfrage sagte. Auf einen Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht in Lausanne werde verzichtet.

Hafiz Makhluf steht im Verdacht, am gewaltsamem Vorgehen gegen Demonstranten beteiligt gewesen zu sein. Er ist ein Bruder von Rami Makhluf, einem der einflussreichsten syrischen Unternehmer. Auch Rami Makhluf steht auf der Schweizer Sanktionsliste.

Nächster Artikel