Die Schweizer Grossbank Credit Suisse (CS) hat begonnen, amerikanische Kunden über eine bevorstehende Aushändigung ihrer Bankkundendaten zu informieren. Ein entsprechendes Schreiben liegt der Nachrichtenagentur Reuters vor.
In dem vom 2. November datierten und in Zürich abgeschickten Brief wird erklärt, dass die Übergabe von Namen und Details über Konten auf ein formales Ersuchen der US-Steuerbehörde Internal Revenue Services (IRS) hin an die Eidgenössische Steuerverwaltung erfolge. Gezeichnet ist der Brief von den beiden CS-Direktoren Michel Ruffieux und Stephan Gussmann.
Die Credit Suisse bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda dieses Amtshilfegesuch aus den USA, das auf dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA von 1996 basiere.
„Nachgefragt werden Dokumente und Daten von Kundenbeziehungen mit Domizilgesellschaften, an denen US-Personen wirtschaftlich Berechtigte sind oder waren“, schreibt die CS. Im Rahmen dieses Verfahren habe die Eidg. Steuerverwaltung die Grossbank angewiesen, Daten zu übermitteln.
Betroffen sind Konten, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2010 bestanden.
Anfechtung möglich
Die Credit Suisse schlägt ihren angeschriebenen US-Kunden zwei Möglichkeiten vor, vorzugehen. Entweder sie stimmen dem Datentransfer via Steuerverwaltung an die IRS zu oder sie nehmen einen Anwalt und fechten die Aushändigung der Bankkundendaten juristisch an.
Bei einer Anfechtung muss gemäss amerikanischem Recht der Justizminister entsprechend informiert werden. Damit offenbart ein mutmasslicher Steuersünder gegenüber den US-Behörden bereits seine Identität. Über die Zahl der versandten Schreiben ist nichts bekannt.
Die Credit Suisse hatte im Juli ein Schreiben vom US-Justizdepartement erhalten. Darin wurde die Grossbank über eine Strafuntersuchung über ihre Offshore-Geschäftstätigkeiten informiert.