Karl Vogler will den Kanton Obwalden weiterhin im Nationalrat vertreten. Das gab der CSP-Politiker am Donnerstag bekannt. Seinen Suizidversuch von Ende Januar bezeichnet er als Kurzschlussreaktion, hervorgerufen durch „für mich ungeheuerliche Unterstellungen“.
Der Suizidversuch von Karl Vogler vom 26. Januar löste in Obwalden grosse Betroffenheit aus. Der christlichsoziale Vogler hatte erst im Oktober den einzigen Obwaldner Nationalratssitz auf Kosten der SVP erobert und sich in Bern der CVP-Fraktion angeschlossen.
Er habe sich in den vergangenen Tagen gut erholt und seine Handlung soweit verarbeitet, dass er seine berufliche und politische Arbeit wieder „Schritt für Schritt und mit Bedacht“ aufnehmen könne, schreibt Vogler in einer Medienmitteilung. Er habe auch persönliche und politische Unterstützung erfahren, wie er das kaum für möglich gehalten hätte.
Grenzen der Belastbarkeit
Die Rücksprache mit den Exponenten der Parteien, die ihn bei der Wahl unterstützt haben, sowie mit der CVP-EVP-Fraktion im Bundeshaus habe gezeigt, dass er von den Parteien, der Fraktion und vielen anderen Persönlichkeiten weiterhin unterstützt werde, schreibt Vogler weiter. Er werde deshalb sein Mandat weiter ausüben.
Ihm sei aber bewusst geworden, dass er Grenzen der Belastbarkeit habe, schreibt Vogler weiter. Deshalb habe er in seiner Anwalts- und Notariatspraxis Entlastungsmassnahmen eingeleitet. Auch achte er bewusst auf einen Ausgleich zwischen Arbeit und Erholung und hole fachliche Unterstützung ein.
Vogler geht in seiner Mitteilung auch den konkreten Auslöser seines „Kurzschlusses“ ein. Hintergrund ist eine umstrittene Obwaldner Justizgeschichte. Dessen Exponent, der vom Bundesgericht Recht bekam, dokumentierte seine Sicht der Dinge in einem Buch, das reissenden Absatz fand. Darin kritisierte der Autor auch Vogler, den ehemaligen Präsidenten der Rechtspflegekommission des Kantonsrates.
Im Innersten getroffen
Am folgenschweren 26. Januar wurde Vogler von einem Journalisten angerufen. Dieser sprach ihn auf angeblich gemeinsame Ferien mit dem damaligen Obwaldner Gerichtspräsidenten an sowie auf den damit zusammenhängenden Verdacht, die Obwaldner Justiz gegenüber Kritik zu decken.
Er habe diese Behauptung umgehend widerlegt, denn er habe nie mit einem Gerichtspräsidenten des Kantons Obwalden gemeinsame Ferien verbracht. Den Vorwurf aber, angeblich ungesetzliche Machenschaften der Obwaldner Gericht zu decken, „ertrug ich schlicht nicht“.
Er mache dem Journalisten keinen Vorwurf, schreibt Vogler. Dieser habe nur weitergesagt, was ihm zugetragen worden war. Der „ungeheuerliche Vorwurf“ habe ihn jedoch in seinem Innersten getroffen, weil seine politische Integrität, die er immer hochgehalten habe, in Zweifel gezogen worden sei.