Die CVP Aargau bricht die Unterschriftensammlung für eine kantonale Einbürgerungsinitiative ab. Die Volksinitiative werde nicht eingereicht, da die wesentlichen Punkte im neuen Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht erfüllt seien.
In der Anhörungsvorlage des Regierungsrates sei festgelegt, dass die Gemeindeversammlung beziehungsweise der Einwohnerrat für Einbürgerungen zuständig seien, teilte die CVP Aargau am Montag mit. Die Vorlage habe sich in die richtige Richtung entwickelt.
Der Regierungsrat hält ohne Begeisterung am Grundsatz fest, dass die Gemeindeversammlung weiterhin über Einbürgerungsgesuche entscheiden soll. Dies gab Regierungsrat Urs Hofmann (SP) im Dezember bekannt.
Gemeinden und Städte sollen jedoch die Möglichkeit haben, die Exekutive für zuständig zu erklären. Über die notwendige Änderung der Gemeindeordnung müsste das Stimmvolk entscheiden.