Die dänische Polizei hat am Montag Dutzende Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, am Grenzübertritt nach Schweden gehindert. Nach Angaben der Polizei brachen etwa 150 Flüchtlinge am Montag in Richtung der für Fussgänger verbotenen Öresundbrücke nach Schweden auf.
Sie marschierten, von Polizisten eskortiert, auf einer Autobahn. Nach stundenlangen Verhandlungen willigten die meisten der erschöpften Flüchtlinge aber ein, sich mit Bussen zu einem dänischen Polizeirevier bringen zu lassen.
Die Flüchtlinge gehörten zu einer etwa 300-köpfigen Gruppe, die am Sonntag von Deutschland her im dänischen Fährhafen Rödby eingetroffen waren. Von dort aus hofften sie, mit dem Zug von Kopenhagen über die Brücke ins schwedische Malmö zu gelangen.
Es kam zu Rangeleien, als Polizisten den Flüchtlingen Fingerabdrücke abnehmen wollten. Viele Menschen ergriffen die Flucht. Sie fürchteten, in Dänemark mit seinen strengen Asylgesetzen registriert zu werden und dann nicht mehr in das liberalere Schweden kommen zu können, wo bereits Angehörige von ihnen leben.
«Verpflichtungen nicht ingnorieren»
Der dänische Regierungschef Lars Lökke Rasmussen erklärte vor den Medien, in den vergangenen 24 Stunden seien etwa 400 Flüchtlinge in Dänemark eingetroffen. Keinem von ihnen werde die Weiterreise nach Schweden gestattet.
Dänemark könne nicht einfach seine «Verpflichtungen ignorieren» und die Flüchtlinge ohne Schwedens Zustimmung dorthin schicken. Denn dann würde Dänemark so wie viele andere Länder handeln, die dafür verantwortlich seien, dass das «europäische Asylsystem» unter massiven Druck gerate.
Rasmussen fügte hinzu, er habe der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zugesagt, dass Dänemark 100 Flüchtlinge aus Deutschland aufnehmen werde. Dies sei der «sehr speziellen Situation» geschuldet, in der sich Deutschland und Europa derzeit befänden.
Rasmussen gehört der rechtskonservativen Venstre-Partei an, deren Ministerin für Ausländer, Integration und Wohnen, Inger Stöjberg, federführend bei der nochmaligen Verschärfung des Asylrechts war. Diese ist seit 1. September in Kraft.