Das Abbruchschutz-Nein im vergangenen Herbst hat Spekulanten angelockt und schafft zusätzliche Not. Eine erste grosse Tsunami-Abbruchwelle ist noch im Anrollen.
Nachdem im September 2013 das 45-jährige soziale Abbruchschutzgesetz mit grossem Propagandaaufwand gebodigt worden war, setzte das Baudepartement nochmals eins drauf.
Seit der knapp verlorenen «Jahrhundertabstimmung» des Basler Mieterverbands ist es um den Abbruchschutz in Basel still geworden, Abbruchgesuche sind aus dem Basler Kantonsblatt fast ganz verschwunden. Aber dies ist nur der Vorbote der Abbruchwelle. Das Bauinspektorat rät Investoren, mit dem Einreichen von Abbruchgesuchen bis zum Stichtag, dem 1. Juli 2014 zu warten. An diesem Tag ersetzt die Regierung das Abbruchschutzgesetz durch das blasse Investorenfördergesetz (WRFG). Wer erst danach abzubrechen oder zu sanieren plant, bekommt das eigene Gesuch – falls überhaupt noch eins nötig ist – problemlos durch, obwohl es unter bisherigem Abbruchsozialrecht als unsozial und mieterfeindlich zurückgewiesen worden wäre.
Goldgräberstimmung
Keine Frage, die von der Basler Regierung angestossene Deregulierung des Abbruchschutzes und somit des Wohnungsmarktes hat in Investoren- und Spekulantenkreisen eine Art Goldgräberstimmung ausgelöst. So sprechen grosse Investoren unverblümt davon, dass sie nun endlich ihre «Sollrendite» erreichen können. Mit anderen Worten: keine lästigen Einsprachen mehr und keine Schlichtungsbehörde, die ihnen bei ihrer Mietzinsgestaltung auf die Finger klopft.
Die erste Lösung wäre:
Politische Lösungen stünden bereit. Man kann die Welle schon im Ansatz blocken. Hierzu nehme man gezielt Einfluss auf die Investoren. Man coache sie in sozialem Profitmanagement und biete Objekthilfe an, also gezielte kantonale Förderbeiträge zur Stabilisierung der Mietzinse und der davon abhängigen Mietparteien. Das wäre einer Rot-grün-Regierung würdig.
Die zweite Lösung wäre:
Man kann Schutzdämme errichten und instandhalten. Hierzu schaffe man gesetzliche Vorschriften zum Schutz vor Spekulation und Abriss, ganz im Sinne der Wohnraumerhaltungsgesetze, zu denen das Basler Abbruchschutzgesetz bisher gehörte. Auch das nähmen wir von einer sozialen Regierung gern hin.
Die Regierung und massgebliche politische und wirtschaftliche Kreise haben sich für eine dritte Variante entschieden:
Untätig bleiben und bloss zuschauen, wie die anrollende Abbruchwelle Wohnungsnot fördert und selbst langjährige Mieter und Mieterinnen aus der Stadt vertreibt. Diese Kreise nehmen billigend in Kauf, dass anonyme Gesellschaften mit Mietwohnhäusern ihre Profite steigern.