Der Prozess gegen die Tinners war am Montag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona von einer langen Anhörung der Angeklagten gekennzeichnet. Das Gericht lässt sich mit dem Urteil Zeit: Es wird nicht vor Dienstagnachmittag erwartet. Im abgekürzten Verfahren gibt es kein Beweisverfahren mehr.
In der langen Anhörung verzichteten die Angeklagten auf die Beantwortung zahlreicher Fragen. Friedrich Tinner lehnte es ab, detailliert Auskunft über die vertragliche Kooperation der Tinners mit den amerikanischen Behörden zu geben.
„Das ist eine ganz andere Geschichte als diejenige, die uns hier beschäftigt“, sagte der 75-Jährige. Er rief in Erinnerung, dass er die Initiative zur Kontaktaufnahme mit den amerikanischen Behörden übernommen habe, um diese auf die Gefahr einer Verletzung des Atomwaffensperrvertrages durch einen unbekannten Staaten aufmerksam zu machen.
Angelegenheit war „in guten Händen“
Auf die Frage, warum er nicht die Schweizer Behörden vor dem Export der Elemente warnte, die den Bau von Zentrifugen zur Urananreicherung ermöglichten, erwiderte Tinner, dass die Angelegenheit bei den Amerikanern „in guten Händen“ gewesen sei.
Die drei Richter befragten auch über längere Zeit Marco Tinner. Der Buchhalter der Familie antwortete jedoch sehr ausweichend. Er machte kaum präzisere Angaben zur Grauzone, welche die amerikanischen Zahlungen und die Finanzflüsse hinter den Transaktionen des Netzwerkes um Abdul Qader Khan umgaben.
Eine vor dem Gericht präsentierte Studie bezifferte die industriellen Aktivitäten der Tinners auf insgesamt 25,6 Millionen Franken. Die Angeklagten sagten, dass es sich bei der Summe nicht um Gewinn handle, sondern um effektive Ausgaben für Lieferanten, die Fracht und das gelieferte Material.
Am Ende der Anhörung verteidigte Bundesstaatsanwalt Peter Lehmann das ausgehandelte Strafmass und sprach sich für das abgekürzte Verfahren aus, das seine Schlussfolgerungen im abschliessenden Urteil vollständig berücksichtigen würden.
Das Gericht kündigte an, dass es sich Zeit zum Nachdenken lasse und nicht vor Dienstagnachmittag zu seinem Urteil kommen werde.
Verkürztes Verfahren
Alle drei Tinners müssen sich vor dem Bundesstrafgericht wegen Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz verantworten. Sie gestehen den ihnen angelasteten Sachverhalt der „Förderung der Herstellung von Kernwaffen“ grundsätzlich ein und haben sich im Gegenzug mit der Bundesanwaltschaft auf ein bestimmtes Strafmass geeinigt.
Das Bundesstrafgericht wird deshalb nur noch zu entscheiden haben, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens überhaupt angebracht ist und falls ja, ob der Handel mit der Bundesanwaltschaft abgesegnet werden kann. Ein Beweisverfahren findet nicht mehr statt.
Gemäss dem massgeschneiderten Deal soll Friedrich Tinner und seinen Söhnen Urs und Marco der Gang ins Gefängnis erspart bleiben. Laut der Anklage steht fest, dass ihre Zusammenarbeit mit US-Behörden dazu beigetragen hat, die Atomschmuggelaffäre aufzudecken.