Datendieb Falciani zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Sein Stuhl blieb während der gesamten Verhandlung leer, einem Urteil konnte sich Herve Falciani jedoch nicht entziehen. Am Freitag verurteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona den ehemaligen Informatiker der Bank HSBC zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Hervé Falciani ist vom Bundesstrafgericht wegen wirtschaftlichem Nachrichtendienst zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er blieb der Urteilsverkündung in Bellinzona fern. (Archiv) (Bild: sda)

Sein Stuhl blieb während der gesamten Verhandlung leer, einem Urteil konnte sich Herve Falciani jedoch nicht entziehen. Am Freitag verurteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona den ehemaligen Informatiker der Bank HSBC zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Das Gericht befand ihn des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes schuldig. Von den weiteren Vorwürfen, darunter Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, wurde er freigesprochen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für angemessen gehalten hatte. Die Verteidigung hatte eine bedingte Freiheitsstrafe gefordert.

In der Hauptverhandlung hatte die Frage dominiert, ob Falciani ein ehrenhafter Whistleblower oder ein gewissenloser Datendieb sei. Es konnte zwar nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass sich Falciani für die Übergabe von gestohlenen Kundendaten auch bezahlen liess.

Allerdings könne der Informatiker schon aufgrund der kriminellen Aktivität und dem Wert der verratenen Geheimnisse wegen wirtschaftlichem Nachrichtendienst verurteilt werden, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Carlo Buletti, in der Verhandlung.

Die Verteidigung dagegen hatte die Sicherheitslücken bei der ehemaligen Arbeitgeberin Falcianis, der Genfer HSBC Bank, ins Feld geführt. Man habe es nicht mit einem Spion zu tun, der versucht habe, Codes zu knacken um an Daten zu kommen, sagte der Verteidiger in der Hauptverhandlung.

Der Prozess fand ohne den Angeklagten statt. Obwohl die Schweiz Falciani einen «Passierschein» angeboten hatte, verzichtete der Angeklagte – er ist französisch-italienischer Doppelbürger – auf eine Reise nach Bellinzona. Der Prozess hatte deshalb Mitte Oktober vertagt werden müssen.

In Frankreich und Italien kann sich Falciani frei bewegen. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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