Das EU-Urteil, das den Internetkonzern Google zum Löschen persönlichkeitsverletzender Suchergebnisse verpflichtet, ist aus Sicht des Eidgenössischen Datenschützers auch für die Schweiz relevant: Nach Ansicht von Hanspeter Thür wäre ein analoges Urteil auch hierzulande denkbar.
EU-Bürgerinnen und Bürger können nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag von Google verlangen, dass der Suchmaschinenbetreiber Suchergebnisse streicht, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.
Das Urteil sei wichtig, sagte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Thür in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF. Es sei ein Versuch, Rechtssicherheit im Internet herzustellen.
Beispiel Google Street View
Thür verwies auf ein Urteil des Bundesgerichts: Dieses hatte vor zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Strassenbilder-Service Google Street View Thürs Auflagen an Google teilweise gestützt. Nach dem Lausanner Urteil muss Google beispielsweise in Medien ankündigen, wenn in einer bestimmten Region Aufnahmen für Google Street View gemacht werden.
Mit dem EuGH-Urteil wird aus Sicht von Thür keine Zensur im Internet betrieben. Wenn Google auf Anfrage Links entferne, werde die Information im Internet nicht gelöscht.
Gelöscht werde lediglich die von Google hergestellte Verknüpfung, betonte der oberste Schweizer Datenschützer. Die Suche nach einer bestimmten Information im Internet werde dadurch erschwert, aber nicht verhindert.