Definitiv fünf Jahre Haft für kriminellen Blocher-Buchhalter

Der ehemalige Chefbuchhalter von Christoph Blocher bei der Ems-Chemie in Domat/Ems GR muss fünf Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des 78-Jährigen gegen die Strafe des Bündner Kantonsgerichts ab.

Innenansicht des Grossen Saals im Bundesgericht in Lausanne (Bild: sda)

Der ehemalige Chefbuchhalter von Christoph Blocher bei der Ems-Chemie in Domat/Ems GR muss fünf Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des 78-Jährigen gegen die Strafe des Bündner Kantonsgerichts ab.

Der frühere Chefbuchhalter hatte beim Bundesgericht eine Minderung der Strafe auf 35 Monate teilbedingten Freiheitsentzug gefordert, wie dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Zudem wollte der Deutsche die vom Kantonsgericht ebenfalls unbedingt verhängte Geldstrafe von 9600 Franken in eine bedingte Geldstrafe umgewandelt haben.

Das Bundesgericht wies beide Forderungen ab, womit das Urteil des Kantonsgerichtes rechtskräftig wird. Den Einwand des Angeklagten, er dürfe nicht zu einer höheren Strafe verurteilt werden als sein Komplize, liess das Gericht nicht gelten.

Auch in der Tatsache, dass sich der Angeklagte zwischen verschiedenen Urteilen «wohl verhalten» hatte, sehen die Bundesrichter keinen Grund, die Strafe herabzusetzen. Und schliesslich sei eine strafmildernde «überlange Prozessdauer» nicht gegeben.

Langer Marsch durch die Gerichte zu Ende

Der Chefbuchhalter war im September 2010 in erster Instanz vom Bezirksgericht Imboden in Domat/Ems hauptsächlich wegen gewerbsmässigen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Danach rekurrierte er vor Kantonsgericht und insgesamt drei Mal vor Bundesgericht. Mehrmals bekam er teilweise Recht und erreichte zwei Mal eine Reduktion der Haftstrafe – was ihm aber nicht genügte.

Zudem gelang es dem kriminellen Buchhalter, die Schadenersatzzahlungen an die Ems-Chemie und die Strafzahlungen an den Staat für widerrechtlich erlangte Vermögen um Millionen Franken reduziert zu bekommen. Damit muss sich der Verurteilte nun aber zufriedengeben. Gegen das neuste Urteil des Bundesgerichtes besteht keine Rekursmöglichkeit.

Komplize kehrte nicht ins Gefängnis zurück

Prozessiert wurde in den vergangenen Jahren vor allem wegen der Höhe der Strafe. In der Sache hatten es die Gerichte als erwiesen betrachtet, dass der Angeklagte und der Komplize die Ems-Chemie zwischen 1996 und 2004 um 13 Millionen Franken betrogen hatten.

10 Millionen Franken nahmen die Angeklagten der Firma ab, indem der Komplize fiktive Rechnungen schickte, und der Buchhalter die Zahlungen auslöste. Der Chefbuchhalter, der 40 Jahre bei der Ems-Chemie arbeitete, schädigte das Unternehmen zudem mit Scheckbetrügereien im Umfang von 3 Millionen Franken. Sein Komplize wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, wobei die Hälfte der Strafe bedingt erlassen wurde.

Der Komplize trat seine Strafe an. Er hätte noch bis Januar nächsten Jahres in der Justizvollzugsanstalt Realta in Cazis GR sitzen müssen. Im April kehrte der 72-Jährige aber von einem Hafturlaub nicht zurück. Den Justizvollzugsbehörden nannte er gesundheitliche Probleme als Grund für das Fernbleiben.

Nächster Artikel