Definitive Nachlassstundung für Raffinerie in Cressier NE bewilligt

Die Nachlassstundung beim insolventen Raffineriebetreiber Petroplus geht weiter. Weil die Schweiz auch zehn Jahre nach der Pleite der Swissair immer noch kein Konzernkonkursrecht hat, muss jede Gesellschaft von Petroplus einzeln abgewickelt werden.

Blick auf die Raffinerie Petroplus in Cressier (Archiv) (Bild: sda)

Die Nachlassstundung beim insolventen Raffineriebetreiber Petroplus geht weiter. Weil die Schweiz auch zehn Jahre nach der Pleite der Swissair immer noch kein Konzernkonkursrecht hat, muss jede Gesellschaft von Petroplus einzeln abgewickelt werden.

Am Freitag hat nun der Nachlassrichter am Regionalgericht Boudry NE die definitive Nachlassstundung für die Petroplus Refing Cressier SA für sechs Monate bis Ende September bewilligt.

Er hat die Rechtsanwälte Brigitte Umbach-Spahn von der Kanzlei Wenger Plattner und Vincent Jeanneret von der Kanzlei Schellenberg Wittmer zu Sachwaltern bestimmt, wie beide Kanzleien in einem gemeinsamen Communiqué bekannt gaben.

Zudem bewilligte gleichentags der Nachlassrichter in Zug die definitive Nachlassstundung für die Petroplus Tankstorage AG für die Dauer von sechs Monaten. Neben Umbach-Spahn wurde auch Rechtsanwalt Karl Wüthrich von der Kanzlei Wenger Plattner als Sachwalter für die Gesellschaft bestimmt.

Verkaufsprozess eingeleitet

Mitte Februar war der Verkaufsprozess mit verschiedenen Interessenten für die Raffinerie in Cressier, die Petroplus Tankstorage AG, die zwei Betreibergesellschaften für die Zubringerpipeline für Cressier sowie Teile der Petroplus Marketing AG (insbesondere bestimmte IT-Leistungen sowie Mitarbeiter) eingeleitet worden.

Bei der Raffinerie kamen die Sachwalter zur Auffassung, dass die Veräusserung der Aktiven im Rahmen eines Nachlassverfahrens mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einem besseren Ergebnis für die Gläubiger führe als eine sofortige Konkurseröffnung.

Bei der Petroplus Tankstorage AG sind nach heutigen Kenntnissen die Forderungen sowie die voraussichtlichen Kosten des Nachlassverfahrens durch die Aktiven gedeckt. Es bestehe somit eine realistische Chance auf Sanierung der Gesellschaft, schreiben die Sachwalter.

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