Das Verfahren gegen Kenias Staatschef Uhuru Kenyatta wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof ist überraschend eingestellt worden. «Die Anklage zieht die Vorwürfe zurück», erklärte IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda am Freitag in Den Haag.
«Die mutmassliche strafrechtliche Verantwortung» des 53-Jährigen könne «nicht zweifelsfrei bewiesen werden».
Kenyatta war vor dem Weltstrafgericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit den ethnischen Unruhen nach der Präsidentschaftswahl des Jahres 2007 angeklagt. Das Gericht untersuchte, welche Rolle der Präsident und sein Stellvertreter William Ruto, der ebenfalls angeklagt wurde, bei den gewaltsamen Ausschreitungen nach der Wahl spielten.
Die beiden Politiker waren damals gegeneinander angetreten. Nach dem Vorwurf der Wahlfälschung gab es ethnische Unruhen, bei denen mehr als 1100 Menschen getötet und hunderttausende weitere in die Flucht getrieben wurden. Sowohl Kenyatta als auch Ruto wiesen sämtliche Vorwürfe stets zurück.
Anfang Oktober wurde Kenyatta als erster amtierender Staatschef in der Geschichte vor dem Den Haager Gericht angehört. Die Verteidigung forderte mangels Beweisen eine rasche Einstellung des Verfahrens. Am vergangenen Mittwoch gab das Gericht der Anklage dann eine Woche Zeit, stichhaltige Beweise vorzulegen oder die Anklage gegen Kenyatta zurückzuziehen.
Das Problem der Anklage war vor allem, dass sich im Lauf der Zeit immer mehr Zeugen gegen Kenyatta zurückzogen. Es wird vermutet, dass sie durch Bestechung oder Drohungen dazu gebracht wurden. Bensouda warf der kenianischen Regierung noch vor einigen Wochen vor, das Verfahren zu torpedieren und forderte einen Aufschub auf unbestimmte Zeit.