Departementswechsel für Aargauer Fachstelle Personalsicherheit

Die Aargauer Fachstelle zum Schutz der Gemeinde- und Kantonsangestellten soll vom Departement Gesundheit und Soziales ins Departement Volkswirtschaft und Inneres verlegt und dort bei der Kantonspolizei angesiedelt werden. Die Aargauer Regierung will eine entsprechende Motion umsetzen.

Die Aargauer Fachstelle zum Schutz der Gemeinde- und Kantonsangestellten soll vom Departement Gesundheit und Soziales ins Departement Volkswirtschaft und Inneres verlegt und dort bei der Kantonspolizei angesiedelt werden. Die Aargauer Regierung will eine entsprechende Motion umsetzen.

Hintergrund des geplanten Departementswechsels war die Diskussion im Aargauer Grossen Rat vom 13. Januar über die Änderung des Organisationsgesetzes. Die Regierung wollte damit die Rechtsgrundlage für die seit Anfang 2013 bestehende Fachstelle Personalsicherheit (FAPS) schaffen.

Vor allem sollte damit die notwendige Grundlage für das Einholen von Daten über gefährliche Personen geschaffen werden. Die Stellenprozente sollten von 10 auf 50 Prozent aufgestockt werden. Die Fachstelle nimmt sich jenen Personen an, die gegen Gemeinde- und Kantonsangestellte gewalttätig werden oder ihnen drohen.

Nicht so sehr das eigentliche Ziel geriet ins Kreuzfeuer der Gegner, sondern die Tatsache, dass die Fachstelle am falschen Ort angesiedelt war. Der Grosse Rat beschloss deshalb knapp mit 64 zu 63 Stimmen, nicht auf die Vorlage des Regierungsrates einzutreten. Vor allem FDP und SVP brachten das Geschäft zu Fall.

CVP, SP, Grüne, EVP, GLP und BDP unterstützten die Vorlage der Regierung. Noch am selben Tag wurde aus Kreisen der Grünen eine Motion eingereicht, welche eine Angliederung der Fachstelle bei der Kantonspolizei forderte.

Abklärungen dauern bis Ende Jahr

Die Aargauer Regierung will die entsprechenden Arbeiten an die Hand nehmen und bis Ende 2015 Resultate vorlegen. In die Überlegungen müsse einfliessen, dass die Kantonspolizei schon heute konkrete Bedrohungslagen bearbeite, heisst es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung der Regierung.

Geprüft werde, ob die Schaffung weiterer rechtlicher Grundlagen überhaupt notwendig sei oder ob die bereits vorhandenen ausreichten. Es soll aber nach Meinung der Regierung in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Aufgaben, welche heute durch die FAPS abgedeckt werden, auch in Zukunft durch die Kantonspolizei erbracht werden können.

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