Der Aargauer Grosse Rat hat das von der CVP-Fraktion in einer Motion geforderte Kopftuchverbot mit 68 zu 59 Stimmen abgelehnt. Die Aargauer Regierung muss darum keine gesetzlichen Grundlagen für ein Kopftuchverbot an Schulen ausarbeiten.
Das Tragen von Kopftüchern in Schulen erschwere die Integration und widerspreche dem Gleichheitsgedanken zwischen Mädchen und Knaben, hatte die CVP ihre Motion begründet. Zudem könne es zu Problemen kommen, wenn Kopftuchträgerinnen den Schwimmunterricht oder Klassenlager besuchen müssen.
Unterstützt wurde die CVP einzig von der SVP. Ganz oder teilweise verhüllte Personen würden das Erreichen der Lernziele und die Integration gefährden, meinte eine Sprecherin der SVP.
Alle anderen Fraktionen sahen keine Veranlassung für eine gesetzliche Regelung. Mit dem Kopftuchverbot werde der Druck auf eine Minderheit erhöht, meinte ein SP-Sprecher. Das Kopftuch sei an sich kein Problem, aber offenbar die Angst vor der Islamisierung.
Es habe bisher noch nie diesbezügliche Probleme gegeben, hiess es von Seiten der FDP. Gleich argumentierte auch die Sprecherin der Grünen. Es müsse erlaubt sein, dass alle ihre religiösen Symbole tragen dürfen.
Kleidervorschriften seien nicht nur eine politische, sondern eine juristische Frage, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP). Zudem habe der Grosse Rat eine ähnliche Motion schon früher abgelehnt.