Im Kanton Solothurn ist der eidgenössische Bettag künftig ein gewöhnlicher Sonntag und kein hoher Feiertag mit Veranstaltungsverboten mehr. Die Stimmenden haben das entsprechende Ruhetagsgesetz mit einer Ja-Mehrheit von 55,2 Prozent gutgeheissen.
In der Referendumsabstimmung sprachen sich 49’458 Solothurnerinnen und Solothurner für das revidierte Gesetz über die öffentlichen Ruhetage aus. Nein sagten 40’111 Stimmberechtigte. Die Beteiligung betrug 51,94 Prozent.
Damit gilt der eidgenössische Bettag – der dritte Sonntag im September – als gewöhnlicher Feiertag. Auch Sportveranstaltungen oder öffentliche Veranstaltungen sind anders als bisher erlaubt.
Gegen das vom Parlament beschlossene Gesetz hatte ein Komitee aus Exponenten von CVP, EVP, SP sowie des Gewerkschaftsbundes das Referendum ergriffen. Auch die drei Landeskirchen engagierten sich. Sie argumentierten, der Bettag sei ein historisch verankerter und überkonfessioneller Feiertag.
Die Befürworter aus den Reihen der FDP und des Gewerbeverbandes sprachen von einer sinnvollen Liberalisierung. Der Bettag als normaler Feiertag trage den heutigen Lebensgewohnheiten Rechnung.
Das Thema beschäftigt die solothurnische Politik seit Jahren. Das Volk hatte im April 2005 die Abschaffung des Bettages als hohen Feiertag mit einer Nein-Mehrheit von 70 Prozent abgelehnt.
Für Energieartikel und für Hooligan-Konkordat
Der Kanton Solothurn verfügt neu einen Verfassungsartikel zur Förderung der erneuerbaren Energien. Das Volk hiess die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung mit einer Ja-Mehrheit von 58,1 Prozent Prozent gut.
Der Entscheid fiel mit 51’434 Ja- zu 36’986 Nein-Stimmen. Der Artikel ist allgemein formuliert. Er war den Bürgerlichen ein Dorn im Auge.
Der Kanton Solothurn tritt dem verschärften Hooligan-Konkordat bei. Eine Mehrheit von 86,2 Prozent stimmte für die Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen.
Das Volk hiess die Vorlage mit 77’297 zu 12’355 Stimmen gut. Jungfreisinnige und Grüne hatten das Referendum ergriffen. Bislang stimmten 16 Kantone der Änderung des Hooligan-Konkordats zu.