Der Grosse Rat setzt sich für Musiker aus Drittstaaten ein

Musiker und Musikerinnen aus Drittstaaten sind für Basels Musikleben wichtig. Dieser Ansicht ist auch der Grosse Rat. Eine deutliche Mehrheit hat am Mittwoch eine Resolution gutgeheissen mit der Forderung, die Regelungen des Ausländerrechts so anzupassen, dass diesen Künstlern ein andauernder Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht werden kann. 

Die Kontingentierung von ausländischen Musikern zeigt im Moment absurde Züge. (Bild: Peter Klaunzer)

Musiker und Musikerinnen aus Drittstaaten sind für Basels Musikleben wichtig. Dieser Ansicht ist auch der Grosse Rat. Eine deutliche Mehrheit hat am Mittwoch eine Resolution gutgeheissen mit der Forderung, die Regelungen des Ausländerrechts so anzupassen, dass diesen Künstlern ein andauernder Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht werden kann. 

Der Grosse Rat setzt sich für die 55 Musikerinnen und Musiker aus Nicht-EU-Staaten ein, denen der Verlust der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung droht. Das Parlament verabschiedete am Mittwoch eine Resolution, die den Betroffenen unter anderem einen Aufenthalt bis mindestens Ende 2015 sichern will.

Die Resolution, die von der SP-Fraktion eingebracht wurde, entspricht inhaltlich im Grossen und Ganzen der Petition, die von Grossrätinnen und Grossräten aus zahlreichen Fraktionen letzte Woche lanciert wurde.

Anstellungspensum muss praxistauglich werden

Die Resolution geht über die Forderung nach einer Zwischenlösung für die betroffenen Musiker hinaus. So wird die Basler Regierung zudem dazu aufgefordert, sich beim Bundesrat dafür einzusetzen, dass freischaffende Künstler aus Drittstaaten in der Schweiz künftig praxisgerecht tätig sein können.

Gemäss den revidierten Bestimmungen zum Ausländergesetz ist es Musikern oder Künstlerinnen aus Drittstaaten nur noch unter ganz speziellen Bedingungen erlaubt, in der Schweiz dauerhaft Wohnsitz zu nehmen. Sie dürfen sich, sofern sie nicht eine 75-Prozent-Anstellung bei einem Arbeitgeber haben, nur noch temporär bis maximal acht Monate im Lande aufhalten.

Das nötige Zweidrittelsmehr erreicht

Diese Regelung sei praxisfern, weil es für diese hochspezialisierten Künstler in der Regel kaum solche Stellen gebe, heisst es in der Resolution. «Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt, indem sie in Teilpensen an den verschiedenen Basler Musikinstitutionen tätig sind und in Orchestern im In- und Ausland mitwirken.»

Beschlossen wurde die Resolution mit 70 gegen 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Das nötige Zweidrittelsmehr wurde damit erreicht. Im Visier hat die Resolution die hochspezialisierten Musikerinnen und Musiker unter anderem aus dem Umfeld der Musik Akademie Basel, denen von einem inzwischen freigestellten Chefbeamten nicht gesetzeskonforme Bewilligungen erteilt worden waren.

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