Der Hauptzeuge im Jackson-Prozess belastet den Angeklagten

Im Prozess um den Tod von Michael Jackson hat die Verteidigung einen Rückschlag erlitten: Im Kreuzverhör mit der Staatsanwaltschaft belastete ihr Hauptzeuge am Montag selbst den Angeklagten.

Jacksons Leibarzt Conrad Murray ist angeklagt, den Pop-Star getötet zu haben (Bild: sda)

Im Prozess um den Tod von Michael Jackson hat die Verteidigung einen Rückschlag erlitten: Im Kreuzverhör mit der Staatsanwaltschaft belastete ihr Hauptzeuge am Montag selbst den Angeklagten.

Auf Nachfrage räumte der medizinische Sachverständige Paul White eine Reihe von Versäumnissen von Jacksons Leibarzt Conrad Murray ein. Unter anderem sagte er aus, er selbst hätte nach Jacksons Zusammenbruch rascher den Notruf gewählt und Hilfe gerufen.

Auch hätte er selbst niemals „in Betracht gezogen“, Jackson das Narkosemittel Propofol als Einschlafhilfe zu verabreichen, wie Murray dies auf Verlangen des Popstars jede Nacht getan habe.

Auf die Frage von Staatsanwalt David Walgren, ob es an Jacksons Todestag „Momente“ gegeben habe, an denen Murrays Pflege nicht den ärztlichen Standards entsprochen habe, antwortete der renommierte Narkosespezialist mit „Ja“. Am vergangenen Freitag hatte White die These der Verteidigung unterstützt, wonach sich Jackson die Überdosis Propofol selbst gespritzt haben könnte.

Propofol-Spezialist wird gut bezahlt von Verteidigung

Im Kreuzverhör räumte der Propofol-Spezialist zudem ein, für seine Aussage vor Gericht von der Verteidigung bisher 11’000 Dollar erhalten zu haben und noch mehr Geld zu erwarten. Er erinnerte daran, dass sein Tarif als Sachverständiger bei 3500 Dollar pro Tag liege. Der Sachverständige der Anklage, Steven Shafer, hatte nach eigenen Angaben für seine Aussage kein Geld genommen.

White war laut Planung der letzte Zeuge. Vor der Entscheidung der Geschworenen stehen jetzt nur noch die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung aus. Die Anklage wirft Murray fahrlässige Tötung vor, im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm bis zu vier Jahre Haft.

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