Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs gegen die Bauvergabe für den Rheinuferweg «Undine» abgewiesen. Die Bauarbeiten für den Weg zwischen St. Johannspark und Dreiländereck können demnächst beginnen.
Die Bagger können auffahren. Die Einsprache eines Baumeisters fand vor dem Verwaltungsgericht kein Gehör. Vergangene Woche fällte das Basler Verwaltungsgericht den entsprechenden Entscheid. Die Rofra Bau AG hatte im Sommer gegen die Vergabe des Kantons für den Bau des Rheinuferrheinweg rekkuriert. In Folge verzögerte sich der Beginn für die Flaniermeile zwischen dem St. Johannspark und der Dreiländerbrücke zum wiederholten Mal.
Das Bauunternehmen kritisierte die Vergabe des Bauauftrages in der Höhe von rund 15 Millionen Franken an die Walo Bertschinger AG und Konsorten. Die Rofra Bau AG bezweifelte, ob bei der Vergabe alles regelkonform abgelaufen war und forderte Einsicht in die Bewertungsunterlagen.
Weiterzug unwahrscheinlich
Vergangene Woche lehnte das Verwaltungsgericht den Rekurs in allen Punkten ab und hielt fest: «Nach dem Gesagten sind sämtliche Einwände der Rekurrentin gegen die Bewertung ihres eigenen Angebots abzuweisen.» Nach Prüfung der Vergabe durch den Kanton konnte das Gericht keine Verstösse feststellen.
Beim Kanton Basel-Stadt geht man nicht davon aus, dass sich das Projekt weiter verzögern wird. Ein Weiterzug des Verfahrens vor das Bundesgericht sei unwahrscheinlich, wie Marc Keller vom Baudepartement sagt. Die Rofra Bau AG wollte zu dem Gerichtsurteil und dem weiteren Vorgehen keinerlei Kommentar abgeben.
Gemäss Marc Keller steht dem Baubeginn nun nichts mehr im Weg. Der Rheinuferweg, mit Arbeitstitel «Undine», soll bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 28 Millionen Franken.