In der Schweiz muss ein Durchschnittshaushalt mit vier Personen im nächsten Jahr 20 Franken mehr für den Strom zahlen. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid hat die bereits vor zwei Wochen wegen Bundesgerichtsentscheiden angekündigten Preiserhöhungen präzisiert.
Laut einer Mitteilung von Swissgrid werden 2014 sowohl die Tarife für Systemdienstleistungen als auch die Tarife für die Netznutzung steigen. Begründet werden die Erhöhungen mit verschiedenen Bundesgerichtsurteilen.
Swissgrid hatte einen Teil der Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) auf drei Kraftwerksbetreiber abgewälzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2010 in einem Entscheid festgehalten, dass diese Kostenabwälzung keine gesetzliche Grundlage habe.
323 Millionen an Kraftwerke zurückzahlen
Ende März habe das Bundesgericht nun entschieden, dass auch den Kraftwerkbetreibern, die sich anfänglich gegen eine damalige Verfügung der eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom gewehrt hätten, die Beiträge an SDL im Jahr 2009 zurückerstattet werden müssten. Swissgrid muss gemäss aktuellen Berechnungen insgesamt 323 Millionen Franken an die Kraftwerke zurückzahlen.
Auf den regulären kostendeckenden allgemeinen SDL-Tarif von 0,34 Rappen pro Kilowattstunde müsse deshalb ein sogenannter Rückabwicklungszuschlag von 0,30 Rappen pro Kilowattstunde hinzugeschlagen werden. Für einen durchschnittlichen Schweizer Vierpersonenhaushalt mit 4500 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr macht dies 13.50 Franken aus.
Neben den Tarifen für Systemdienstleistungen steigen aber auch die Tarife für die Netznutzung deutlich an – trotz der durch Swissgrid realisierten Effizienzgewinne. Für 2014 beträgt der Anstieg rund 19 Prozent.
Begründet wird dies mit zu tiefen Netznutzungstarifen in den letzten Jahren sowie den zunehmenden Kapitalbedarf ab 2014 für die Modernisierung und Ausbau des Stromnetzes sowie Sondereffekte, die sich im laufenden Jahr noch tarifmindernd ausgewirkt hatten.
62 Franken für Übertragungsnetz
Zahlte ein durchschnittlicher Schweizer Vierpersonenhaushalt in den Jahren 2012 und 2013 rund 42 Franken pro Jahr an die Kosten des Übertragungsnetzes, so werden diese für 2014 rund 62 Franken betragen oder rund sieben Prozent der jährlichen Stromkosten.
Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), zeigte sich «nicht glücklich» über die Bundesgerichtsentscheide. Denn die SDL dienten nicht nur den Konsumenten, sondern in gleichem Mass auch den Anbietern. Denn ohne ein konstantes Netz könnten sie kein Geschäft machen. Deshalb sollten diese Kosten aufgeteilt werden.