Eren Derdiyok ist mit einer Verleumdungsklage gegen einen 27-jährigen Belastungszeugen auch vor dem Zürcher Obergericht abgeblitzt.
Dieses bestätigte in zweiter Instanz das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts.
Der Schweizer Internationale muss sämtliche Gerichtskosten von rund 6000 Franken tragen. Zudem muss er dem Belastungszeugen eine Entschädigung von 500 Franken entrichten. Der Zeuge wollte 2009 beobachtet haben, wie Derdiyok bei einer Schlägerei in einer Zürcher Disco einem Besucher eine Flasche über den Kopf gezogen hatte.
Die Strafuntersuchung gegen den Schweizer Nationalstürmer ist inzwischen eingestellt worden. Dies unter anderem auch aufgrund der «unglaubhaften Aussagen des Belastungszeugen». Das Obergericht sah indessen den Vorwurf der üblen Nachrede nicht als erwiesen. Es stehe Aussage gegen Aussage, weshalb ein Freispruch zu erfolgen habe.