Die deutsche Bundesanwaltschaft prüft im Zusammenhang mit US-Drohneneinsätzen in Afrika die Einleitung von Ermittlungen wegen eines Verstosses gegen das Völkerrecht. Die Einsätze werden offenbar auch von Deutschland aus gesteuert.
US-Soldaten sollen Berichten zufolge an den Standorten Stuttgart und Ramstein massgeblich in die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen in Afrika durch Drohnenangriffe eingebunden sein.
Bislang hätten sich «keine zureichenden Anhaltspunkte für die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts» ergeben, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft. Er bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» (WAZ) über das Vorgehen der Behörde.
Die Bundesanwaltschaft kann in solchen Fällen nur ermitteln, wenn Verstösse gegen das Völkerrecht vorliegen. Sie prüft deshalb nun in einem sogenannten Beobachtungsvorgang, ob die Drohnenangriffe in Afrika im Rahmen eines sogenannten bewaffneten Konflikts nach dem Völkerrecht stattfinden.
Tödliche Drohnenangriffe sind laut einer Entscheidung der Bundesanwaltschaft vom vergangenen Juli nur dann als Kriegsverbrechen zu bewerten, wenn der Getötete den Status eines in Kriegszeiten durch das humanitäre Völkerrecht geschützten Zivilisten besass.
Bewaffnete sind nicht geschützt
Handelt es sich dagegen um Angehörige einer bewaffneten Gruppe, sei deren Tötung keine Kriegsverbrechen, sondern nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts gerechtfertigt. Mit dieser Begründung hatte die Bundesanwaltschaft im Juli die Ermittlungen zur Tötung des deutschen Islamisten Bünyamin E. durch einen US-Drohnenangriff in Pakistan im Oktober 2012 eingestellt.
Nach einem Bericht des Magazins «Stern» werden die Drohnen-Einsätze in Afrika vom in Stuttgart stationierten afrikanischen Kommando des US-Militärs (AFRICOM) massgeblich mit koordiniert und überwacht.