Die Norddeutsche Landesbank (NordLB) ist mit ihrer Klage über 92 Millionen Franken gegen die Credit Suisse definitiv gescheitert. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der NordLB abgewiesen und den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bestätigt.
Der Streit ist eine Folge von Aktiengeschäften, welche die NordLB mit der Credit Suisse und der inzwischen insolventen Firma eines deutschen Jungunternehmers ab 2007 getätigt hatte. 2009 hatte die NordLB beim Zürcher Handelsgericht Klage über 64 Millionen Euro und 17 Millionen Dollar (total 92 Millionen Franken) erhoben.
Sie hatte der Credit Suisse vorgeworfen, ein Aktienpaket nicht zurückgenommen zu haben. Der eingeklagte Betrag soll dem Verlust entsprechen, der für die NordLB aus dem anschliessend selber getätigten Verkauf der Aktien entstanden ist. Die Zürcher Richter wiesen die Klage im vergangenen Februar indessen ab.
Die NordLB gelangte dagegen ans Bundesgericht, ist in Lausanne nun aber ebenfalls erfolglos geblieben. Die Klägerin muss Gerichtskosten in der Höhe von 100’000 Franken übernehmen und die Credit Suisse mit 200’000 Franken entschädigen.