Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem noch uneingeschränkt Aussenwerbung für Tabakerzeugnisse erlaubt ist. Doch damit soll in vier Jahren Schluss sein: Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von Juli 2020 an verboten werden.
Nach dem am Mittwoch von der Regierung in Berlin beschlossenen Gesetzentwurf von Ernährungsminister Christian Schmidt schliesst das Tabakwerbeverbot auch sogenannte E-Zigaretten ein. Das Verbot soll zudem für Aussenflächen wie Plakatwände oder Litfasssäulen gelten.
An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung aber weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.
Tabakindustrie und Werbewirtschaft kritisieren die Pläne und hoffen auf Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren. Damit würde erstmals in Deutschland für ein legales und frei handelbares Produkt nicht mehr geworben werden dürfen, heisst es.
Deutschland ist nach Darstellung des Ministeriums das letzte EU-Land, in dem noch uneingeschränkt Aussenwerbung für Tabakerzeugnisse zulässig ist. In Bulgarien sei Werbung für Erzeugnisse verboten, nicht aber für Marken.
Wirtschaft erwartet nicht weniger Raucher
Einen Rückgang der Raucherquote durch die künftig eingeschränkte Werbung erwartet die Werbewirtschaft nicht. Die Zahl der jugendlichen Raucher habe sich in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren halbiert. Diese Entwicklung habe sich bei gleichbleibenden Werbeinvestitionen vollzogen.
Erst kürzlich wurde per Gesetz die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie für Tabakprodukte in Deutschland beschlossen. Danach müssen ab Mai dieses Jahres künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein – weit mehr als bisher schon. Die geplante Ausweitung des Werbeverbots wird in einem separaten Gesetz geregelt.