Ein Asylbewerber ist von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm AG in Haft gesetzt und zur Anklage gebracht worden. Der mutmassliche deutsche Staatsangehörige ist bei den dortigen Behörden mehrfach zur Verhaftung ausgeschrieben. Er gab an, aus Syrien zu stammen.
Die Anklage lautet auf illegale Einreise, gewerbsmässiger Betrug, Erschleichen einer Falschbeurkundung sowie Irreführung der Rechtspflege, wie die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am Freitag mitteilte.
Im Fall einer Verurteilung droht ihm gemäss Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Ferner muss er mit einer Auslieferung nach Deutschland sowie einer Einreisesperre in die Schweiz rechnen.
Der Beschuldigte hatte im Januar 2010 in der Schweiz um Asyl ersucht. Er gab an, er stamme aus Syrien, wo er aufgrund seiner Homosexualität verfolgt werde. Er könne wegen traumatischer Erlebnisse nicht mehr sprechen.
Das Bundesamt für Migration (BFM) trat nicht auf das Asylgesuch ein und wies den Mann aus der Schweiz weg. Der Kanton Aargau wurde mit dem Vollzug der Wegweisung beauftragt. Diese konnte nicht vollzogen werden, weil Zweifel an der Herkunft des Mannes bestanden. Er sitzt seit Juli in Haft.
Fingerabdrücke bringen Klarheit
Die Justizbehörden liessen daher die Fingerabdrücke des Mannes via Interpol in Westeuropa verbreiten. Die deutschen Behörden meldeten, der Mann sei Deutscher und dort mehrfach zur Verhaftung ausgeschrieben.
Er sei zudem einschlägig vorbestraft. Der Beschuldigte hält gemäss Staatsanwaltschaft daran fest, aus Syrien zu stammen. Die in Deutschland gesuchte Person kenne er nicht.