Die deutsche Bundestagswahl am 22. September wird auf einer neuen gesetzlichen Grundlage stattfinden: Das Parlament billigte am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen ausser der Linken das neue Wahlrecht.
Ziel des neuen Wahlrechts ist es, die durch ein gutes Erststimmen-Ergebnis entstandenen Überhangmandate einer Partei zu neutralisieren. Überhangmandate bekommt eine Partei, wenn sie mehr Direktmandate erhält, als ihr Abgeordnetensitze nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.
Diese Überhangmandate sollen künftig durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert werden. Der Bundestag könnte deswegen künftig deutlich mehr als die regulär vorgesehenen 598 Abgeordneten zählen.
Eine zwischenzeitlich diskutierte Obergrenze für die Mandatszahl im Bundestag wurde in dem neuen Gesetz nicht festgelegt. Die Linke lehnte die Regelung deshalb ab. Ein eigener Gesetzentwurf der Linken-Fraktion fand keine Mehrheit. Der Einigung auf die nun beschlossene Neuregelung waren jahrelange Debatten zwischen den Parteien vorausgegangen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom Juli 2012 eine Neuregelung des erst 2011 von CDU und FDP durchgesetzten neuen Wahlrechts gefordert. Die Richter verlangten, die Zahl der Überhangmandate auf höchstens „etwa 15“ zu begrenzen.