Der frühere deutsche Bundespräsident Christian Wulff geht von einem Freispruch in seinem Korruptionsprozess aus. Die gegen ihn erhobene Anklage wegen Vorteilsannahme habe sich «von Anfang an auf falsche Vermutungen» gestützt.
«Ich bin glücklich und froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, und hatte daran in der Bundesrepublik nie einen Zweifel», sagte er in seinem letzten Wort als Angeklagter nach Abschluss der Plädoyers vor dem Landgericht Hannover am Donnerstag.
Zuvor hatten Wulffs Verteidiger sowie der Anwalt des wegen Vorteilsgewährung mitangeklagten Filmmanagers David Groenewold Freisprüche für ihre Mandanten gefordert und dies mit massiver Kritik an der Staatsanwaltschaft verbunden.
Kein Strafantrag
Die Staatsanwaltschaft wiederum hatte zuvor in ihrem Plädoyer auf einen Strafantrag verzichtet und stattdessen verlangt, dass das Gericht wieder in die Beweisaufnahme eintritt. Gerechnet wird aber damit, dass die Zweite Grosse Strafkammer dies ablehnt und am Donnerstag nächster Woche ihr Urteil spricht.
Groenewold war im September 2008, als Wulff noch Ministerpräsident in Niedersachsen war, für Kosten einer privaten München-Reise des Ehepaares Wulff aufgekommen. Der Ministerpräsident setzte sich später in einem Schreiben an den Siemens-Konzern für ein Filmprojekt Groenewolds ein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Vorgänge im direkten Zusammenhang stehen und Wulff den Brief an Siemens im Rahmen einer mit dem Filmmanager getroffenen «Unrechtsvereinbarung» verfasst habe.
Laut Verteidigung wusste Wulff aber gar nichts davon, dass Groenewold den München-Besuch teilweise finanziert hatte. «Wenn die eine Seite nicht weiss, was die andere Seite tut, scheiden Korruptionsvorwürfe aus,» sagte Verteidiger Peter Nagel in seinem Plädoyer.