Ein Hausbesitzer in der deutschen Stadt Düsseldorf darf in einem Kachelofen entdeckte Geldkassetten mit mehr als 300’000 D-Mark nicht behalten. Die ursprüngliche Besitzerin des Geldes mit einem Gegenwert von fast 150’000 Euro ist zweifelsfrei ermittelt worden.
Dies entschied das Landgericht Düsseldorf am Freitag. Deswegen stehe das Geld der Erbin zu, die auf Herausgabe der Summe geklagt hatte. Bei der Erbin handelt es sich um eine Stiftung in Bielefeld.
Der Mann hatte das Mehrfamilienhaus 2008 gekauft. In einem Ofen entdeckte er die eingemauerten Stahlkassetten mit 303’700 D-Mark in Banknoten. Er berief sich vor Gericht darauf, dass das Geld von einem unbekannten Dritten stamme. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht, weil die Geldbanderolen aus den siebziger Jahren stammten.
Damals lebte die frühere Hausbesitzerin in dem Haus. Zudem hatte die Frau einer Freundin nach deren Angaben gesagt: „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“ Der Mann muss sich nun mit 5000 Euro Finderlohn zufriedengeben.