Deutsche Zöllner haben an den Grenzübergängen Waldshut-Rheinbrücke und Rheinheim bei Koblenz AG zwei Bargeldschmuggel aufgedeckt. Insgesamt drei Männer versuchten knapp 55’000 Euro ohne Anmeldung über die Grenze zu bringen. Die Geldstrafe beträgt 11’000 Euro.
Ein 34-jähriger Ausländer war den Zöllnern am Grenzübergang Waldshut- Rheinbrücke bei der Ausreise aufgefallen, da sich an seinem Fahrzeug amtliche deutsche Kurzzeitkennzeichen befunden hatten, wie das Hauptzollamt Singen D am Freitag mitteilte.
Der Mann hatte das Fahrzeug am selben Tag in Deutschland gekauft und den Kaufpreis beim Händler in bar bezahlt. Das ergaben die Abklärungen. Allerdings war das Bargeld in Höhe von 30’000 Euro bei der Einreise nach Deutschland nicht angemeldet worden.
Geldschmuggel in der Nacht
Im zweiten Fall hatten zwei Männer im Alter von 44 und 62 Jahren versucht, knapp 25’000 Euro zu schmuggeln. Die beiden Osteuropäer wollten um Mitternacht über den Grenzübergang Rheinheim aus Deutschland ausreisen.
Der Übergang war jedoch zu dieser Uhrzeit nicht mehr besetzt und somit lediglich für den Reiseverkehr und nicht für die Einfuhr oder Ausfuhr von anmeldepflichtigen Waren zugelassen.
Bei der Überprüfung des Kleintransporters fanden die Beamten in einer Aktentasche zunächst 11’000 Euro Bargeld. Die beiden Männern gaben den Zöllnern an, dass ihnen dieses Geld gemeinsam gehöre und sie keine weiteren Barmittel dabei hätten. Bei der Gepäckkontrolle entdeckten die Beamten jedoch weitere 13’000 Euro Bargeld.
Saftige Geldstrafen
Gegen alle drei Männer wurde wegen des Nichtanmeldens der mitgeführten Barmittel jeweils ein Bussgeldverfahren eingeleitet. Nachdem die Sicherheiten für die zu erwartenden Geldbussen in Höhe von knapp 11’000 Euro hinterlegt worden waren, konnten alle Beteiligten ihre Fahrten fortsetzen.