Der Taxi-Konkurrent Uber hat in Deutschland einen Etappensieg errungen: Das Landgericht Frankfurt hob am Dienstag seine einstweilige Verfügung aus dem August auf.
In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, urteilte das Gericht. Es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu klären. In der mündlichen Verhandlung habe sich «herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist», erklärte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth.
Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Genossenschaft Taxi Deutschland kündigte allerdings unmittelbar nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Letzte Instanz im Eilverfahren ist das Oberlandesgericht. Scheitert das Taxigewerbe dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein – möglicherweise langwieriges – Hauptverfahren.
Das deutsche Taxigewerbe sieht in Ubers Geschäftsmodell einen unfairen Wettbewerb: Die angeheuerten privaten Fahrer hätten keine Genehmigung und erfüllten auch sonst nicht die Auflagen des Taxigewerbes.
Uber-Deutschlandchef Fabien Nestmann versicherte nach der Frankfurter Entscheidung: «Es geht uns nicht darum, das traditionelle Taxigewerbe zu verdrängen. Was wir wollen, sind mehr Wahlmöglichkeiten für alle.»
Uber ist seit kurzem auch in der Schweiz aktiv. Anfang September startete das Unternehmen in Genf, zuvor bot die Firma ihre Vermittlungsplattform für Passagiertransporte nur in Zürich an.