Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts verabschiedet. Sexuelle Gewalt soll damit leichter geahndet werden können.
Nach dem Grundsatz «Nein heisst Nein» macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den «erkennbaren Willen» des Opfers hinwegsetzt. Damit kann eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet werden, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt.
Im Zuge der Neuregelung wird auch der Straftatbestand «Sexuelle Belästigung» eingeführt, der sich gegen Grapscher richtet. Speziell geahndet werden mit der Neuregelung auch sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden.
Damit reagiert der Bundestag auf die Kölner Übergriffe aus der Silvesternacht. Dabei hatten offensichtlich überwiegend nordafrikanische Männer massenhaft Frauen angegriffen.
Alle stimmen für «Nein heisst Nein»
Über die drei neuen Regelungen wurde separat abgestimmt. Während die Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen einstimmig verabschiedet wurde, gab es bei den Neuregelungen zur sexuellen Belästigung und Taten, die aus Gruppen heraus begangen werden, Gegenstimmen aus der Opposition.
Grüne und Linke lobten, dass die Koalition den Grundsatz «Nein heisst Nein» ins Strafrecht einführe. Beide Fraktionen kritisierten jedoch, dass zugleich der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war.
Der neu gefasste Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs soll auch Folgen für Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz haben. Demnach kann eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe schneller zu einer Ausweisung führen.