Deutschland darf an Inzestverbot festhalten

Deutschland darf an seinem umstrittenen Inzestverbot festhalten. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (Archiv) (Bild: sda)

Deutschland darf an seinem umstrittenen Inzestverbot festhalten. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April ist rechtskräftig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte.

Der Antrag des Klägers, den Fall zur Überprüfung an die Grosse Kammer zu verweisen, sei abgewiesen worden. Damit ist der Mann aus Leipzig, dessen Liebesbeziehung zu seiner Schwester vor einigen Jahren für Aufsehen gesorgt hatte, nun mit seiner Klage endgültig gescheitert.

Der heute 35 Jahre alte Mann und seine Schwester waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich erst als junge Erwachsene kennengelernt. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Liebesbeziehung, das Paar bekam zwischen 2001 und 2005 vier Kinder.

Der Mann wurde wegen Beischlafs mit Verwandten mehrfach verurteilt und war gut drei Jahre in Haft. Er zog bis vor das deutsche Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde im Februar 2008 abwies.

Verfahren gegen Schwester eingestellt

Die Verfahren gegen die Schwester, die leicht geistig behindert ist, wurden eingestellt. Im Laufe des Strafverfahrens trennte sich das Paar, drei Kinder wurden in Pflegefamilien untergebracht, die jüngste Tochter lebt bei der Mutter. Der Mann wirft der deutschen Justiz vor, sie habe seine Familie zerstört.

Eine Kleine Kammer des Strassburger Gerichts mit sieben Richtern hatte die Klage des Leipzigers am 12. April unter anderem mit dem Argument abgewiesen, Liebe unter Geschwistern sei in einer Mehrheit der europäischen Länder untersagt.

Im Ermessensspielraum der Staaten

Da es in der Frage keinen Konsens gebe, müsse den Staaten ein Ermessungsspielraum eingeräumt werden. Dieses Argument wies der Anwalt des Klägers, Endrik Wilhelm, entschieden zurück. Aufgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention sei es, Minderheiten vor der Meinung der Mehrheit zu schützen.

Der Mann, der von Deutschland 36’000 Euro Schadensersatz gefordert hatte, hatte Anfang Juli die Überweisung an die Grosse Kammer beantragt. Darüber entschied nun ein Gremium aus fünf Richtern.

Sie hätten den Antrag am 24. September abgelehnt, sagte eine Sprecherin des Gerichtshofs. An die Grosse Kammer mit 17 Richtern werden im Regelfall Fälle überwiesen, bei denen es um besonders wichtige Grundsatzfragen geht.

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