In Deutschland gilt von 2015 an ein gesetzlicher Mindestlohn. Erhalten sollen die 8,50 Euro aber nicht alle – es gibt Ausnahmen.
In Deutschland gilt von 2015 an ein gesetzlicher Mindestlohn. Mit grosser Mehrheit machte der Bundesrat, die Kammer der Bundesländer, dazu am Freitag den Weg frei. Ausnahmen gibt es für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Praktikanten. Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt grundsätzlich von 2015 an. Er wird ab 2016 alle zwei Jahre überprüft.
Für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sind Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ganz ausgenommen. Langzeitarbeitslose haben bei Annahme einer Beschäftigung erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.
Das Mindestlohn-Gesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gehört zu den zentralen Vorhaben der grossen Koalition. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verwies darauf, dass ab Anfang 2015 3,7 Millionen Menschen vom Mindestlohn profitieren würden. «Deutschland weiss, unter 8,50 Euro ist Arbeiten nicht mehr möglich und nicht mehr nötig.»
Brandenburgs Vizeregierungschef Helmuth Markov (Linke) kritisierte die Ausnahmen und Übergangsregelungen, von denen insgesamt 2,5 Millionen Menschen betroffen seien. Mit Blick auf die Mindestlöhne in anderen EU-Ländern betonte er zugleich, mit der Neuregelung komme Deutschland in der politischen Normalität an.