Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, verlautete am Freitag aus Regierungskreisen.
Damit sei aber keine Entscheidung in der Sache verbunden, sagte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe in dieser Woche Bedenken angemeldet, fügte der Sprecher hinzu.
Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet.
In der Zwischenzeit verstärkten sich jedoch die Proteste gegen ACTA. Zahlreiche Internet-Aktivisten mobilisierten zu einer Kampagne gegen das Abkommen. Die Grünen, die Linke und die Piratenpartei sprachen sich ebenfalls gegen ACTA aus.
Bedenken wurden auch innerhalb der deutschen FDP laut. Für (den morgigen) Samstag sind in Dutzenden europäischen Städten Anti-ACTA-Demonstrationen geplant. Auch die Schweiz hat das Abkommen noch nicht unterzeichnet. Beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum wird auf die „laufenden internen Genehmigungsverfahren“ verwiesen.
Das ACTA-Abkommen bedrohe nicht nur die Meinungsfreiheit im Internet, sondern auch den Zugang zu lebenswichtigen Generika in Entwicklungs- und Schwellenländern, schreibt die Erklärung von Bern in einer Mitteilung. Unter dem Vorwand, Medikamentenfälschungen zu bekämpfen, könnten Generika beim Grenzübertritt beschlagnahmt werden.